Die Hitze macht uns allen zu schaffen, und das in Niedersachsen ist nicht anders. Wenn die Temperaturen in die Höhe schießen, wird das Thema „Hitzefrei“ an Schulen wieder heiß diskutiert. Man kann sich vorstellen, wie die Schüler in den vollgeheizten Klassenzimmern schwitzen, während sie versuchen, sich auf den Unterricht zu konzentrieren. Aber wie funktioniert das eigentlich mit dem Hitzefrei? Hier sind die wichtigen Informationen, die jeder wissen sollte!

Eine entscheidende Regel lautet: Jede Schule hat das Sagen. Ja, richtig gehört! Es liegt im Ermessen der Schulleitung, ob und wann Hitzefrei ausgerufen wird. Die Voraussetzungen sind klar: Hohe Temperaturen müssen den Unterricht erheblich beeinträchtigen. Das gilt nicht nur für die Grundschulen und den Sekundarbereich I, sondern auch für die Oberstufe – seit dem letzten Jahr dürfen auch diese Schüler in den Genuss des Hitzefreis kommen.

Die Rahmenbedingungen

Kultusministerin Julia Willie Hamburg hat keine verbindlichen Außentemperaturen festgelegt, die eine Aussetzung des Unterrichts rechtfertigen würden. Stattdessen wird auf die Raumtemperaturen und den Lernfortschritt geachtet. Ein Hitzefrei kann schon nach fünf Unterrichtsstunden gewährt werden. In der Grundschule dürfen Schüler allerdings nur mit Zustimmung ihrer Eltern nach Hause entlassen werden. Das klingt nach einem ganz schönen Aufwand, aber die Aufsichtspflicht muss bei Unterrichtsausfällen natürlich erfüllt werden.

Besonders spannend wird es für Berufsschulen: Hier können Schüler bei extremer Hitze entweder im Distanzunterricht lernen oder selbstorganisiert arbeiten. Das gibt den Schulen eine gewisse Flexibilität, um den Herausforderungen der heißen Tage zu begegnen. In Niedersachsen haben wir übrigens über 280 Badegewässer, die bei der Hitze zu einem erfrischenden Ausgleich einladen. Irgendwie schön, oder?

Regelungen im Wandel

Änderungen in den Regelungen sind ebenfalls ein Thema für sich. Der Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Unterrichtsorganisation, der bereits am 18. Januar 2021 in Kraft trat, wurde nun angepasst. Seit dem Vorgriffserlass vom 27. Juni 2025 dürfen auch Schulen der Sekundarstufe II Hitzefrei aussprechen. Das bedeutet, dass die Regelungen nun auch für vollzeitschulische Bildungsgänge an öffentlichen berufsbildenden Schulen gelten, die nicht zu einem Berufsschulabschluss führen. Eine gute Nachricht für alle, die sonst in der Hitze ausharren müssen! Und das Beste: Die Entscheidung liegt nach wie vor im Ermessen der Schulleitungen.

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Die extremen Sommerhitzeereignisse nehmen in Niedersachsen zu, daher ist es wichtig, dass alle Beteiligten – Schüler, Lehrer und Eltern – gut informiert sind. Wenn eine Schule Hitzefrei gibt, muss der Träger der Schülerbeförderung sofort informiert werden. Auch hier gilt: Transparenz ist das A und O. Und wie steht’s mit den Erziehungsberechtigten? Auch sie müssen über das Verfahren informiert werden. Das sorgt dafür, dass alle auf dem gleichen Stand sind und die Schüler sicher nach Hause kommen.

Wie gesagt, der Sommer bringt nicht nur Sonne, sondern auch Herausforderungen. Die Schulen in Niedersachsen scheinen für die heißen Tage gut gerüstet zu sein. Die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten stehen an erster Stelle, und das ist auch gut so. Wenn das Thermometer in die Höhe schnellt, ist es manchmal besser, einfach die Bücher zuzuklappen und nach Hause zu gehen. Wer kann da schon widerstehen?

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