In Hameln-Pyrmont sorgte ein 19-Jähriger für ordentlich Wirbel, als er bei einer Polizeikontrolle versuchte, sich aus dem Staub zu machen. Zunächst fiel er einer Streife auf, weil er im Auto nicht angeschnallt war – ein kleiner Fauxpas, der jedoch schnell zu einer dramatischen Verfolgungsjagd führte. Als die Beamten ihn an einer Bushaltestelle anhielten, gab es keinen Grund für ihn, sich nervös zu fühlen. Schließlich handelte es sich „nur“ um eine Verkehrskontrolle, bei der das Vorzeigen des Führerscheins und der Zulassungsbescheinigung Teil I auf dem Programm stand. Doch der junge Mann hatte andere Pläne.
Stattdessen trat er aufs Gaspedal und raste mit über 150 km/h durch die Straßen, wo lediglich 70 km/h erlaubt waren. Ein echtes Risiko, das nicht nur ihn, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr brachte. Die Flucht endete abrupt, als er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und in einen Graben fuhr. Doch der 19-Jährige gab sich noch nicht geschlagen. Er sprang aus dem Auto und floh zu Fuß über ein Feld. Leider für ihn stellte die Polizei ihn nach kurzer Verfolgung, und das Drama nahm seinen Lauf.
Widerstand und Verletzte
Bei seiner Festnahme leistete der Mann erheblichen Widerstand. Es kam zu einer handfesten Auseinandersetzung, bei der er die Beamten schlug und trat. Die Situation eskalierte so weit, dass die Polizei schließlich auf Reizgas zurückgreifen musste, um ihn zu überwältigen. Zwei Beamte erlitten dabei leichte Verletzungen – ein weiterer Beleg dafür, dass die Situation alles andere als glimpflich verlaufen war. In der Nähe des Festgenommenen fand die Polizei ein Einhandmesser; es wird nun geprüft, ob er es gegen die Beamten einsetzen wollte. Die Schockwellen dieser Ereignisse sind in der Stadt noch deutlich spürbar.
Der 19-Jährige hatte zudem anscheinend nicht nur mit dem Gesetz, sondern auch mit berauschenden Mitteln zu kämpfen. Hinweise deuten darauf hin, dass er möglicherweise unter dem Einfluss solcher Stoffe stand. Ein Bluttest wurde angeordnet, und sein Fahrzeug wurde auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Hannover beschlagnahmt. Bei der Durchsuchung des Autos fanden die Beamten mehrere Verpackungen mit einer weißen Substanz im Handschuhfach. Was genau darin enthalten ist, bleibt abzuwarten – die Ermittlungen laufen.
Die rechtlichen Konsequenzen
Die rechtlichen Folgen dieser Flucht sind nicht zu unterschätzen. Ein Wegfahren bei einer Polizeikontrolle kann zu einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg führen. Bei Fahranfängern in der Probezeit kann dies sogar als A-Verstoß gewertet werden, was zusätzliche Maßnahmen nach sich zieht. Widerstand gegen Polizeibeamte, wie in diesem Fall geschehen, kann zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen. Die Polizei hat das Recht, Verkehrsteilnehmer gemäß § 36 Abs. 5 StVO anzuhalten, und wer das Haltgebot missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dennoch gibt es auch juristische Grauzonen: Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss Gewalt direkt gegen die Amtsträger gerichtet und spürbar sein, um als Widerstand gewertet zu werden.
Interessanterweise könnte der Fall des 19-Jährigen auch in eine ähnliche Richtung wie ein anderer Fall gehen, in dem ein Fahrer versuchte zu fliehen und dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Obwohl der Fahrer in diesem Fall Polizeibeamte gefährdete, wurde seine Flucht nicht als Widerstand gewertet, da er keine gewaltsame Handlung gegen die Beamten vornahm. Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz diesen Vorfall bewerten wird, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und oft von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich.