Im Landkreis Diepholz gibt es momentan ernstzunehmende Entwicklungen in Bezug auf die Vogelpest. Wie die Diepholzer Zeitung berichtet, wurde bei mehreren verendeten Kranichen das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Diese Befunde sind jedoch vorläufig und müssen noch durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt werden. Die verantwortlichen Behörden erwarten, in Kürze Ergebnisse der Bestätigungsuntersuchungen zu erhalten.

Um der möglichen Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, hat der Landkreis eine kreisweite Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren erlassen. Dies betrifft insgesamt mehr als 62.000 Tiere. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass während des Vogelzugs von Nordost- nach Südwest-Europa damit gerechnet wird, dass weitere erkrankte oder verendete Vögel im Kreisgebiet auftauchen.

Das Risiko für Menschen und Haustiere

Die Gesundheitsbehörden schätzen das Risiko für Menschen, an der Vogelgrippe zu erkranken, als gering ein. Eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch sei nach aktuellem Kenntnisstand nicht wahrscheinlich. Dennoch wird empfohlen, dass Menschen und Haustiere sich von verendeten Wildvögeln fernhalten. Aufgrund der Situation empfiehlt die Kreisverwaltung, aufgefundene erkrankte oder tote Vögel nicht anzufassen und die Fundorte per E-Mail an buergertelefon@diepholz.de zu melden.

Das Bürgertelefon ist unter der Nummer 05441 976-2030 erreichbar und bietet seine Dienste montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 15 Uhr an.

Erste Ausbrüche der Geflügelpest

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Ausbruch der Geflügelpest am 18. Oktober 2025 in einem Legehennenbetrieb in Stuhr, ebenfalls im Landkreis Diepholz. Hier sind rund 60.000 Tiere von der Stallpflicht betroffen, die durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises beschlossen wurde. Insbesondere wurden zwei Mobilställe mit 1.000 Hennen geräumt und die Tiere getötet. Zudem wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren.

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  • Schutzzone: Radius von 3 km um den Ausbruchsort.
  • Überwachungszone: Radius von 10 km.

In diesen Zonen gelten Ein- und Ausfuhrverbote für Vögel, frisches Geflügelfleisch, Federwild und Eier. Das betrifft auch die Gemeinden Stuhr, Weyhe, Bassum sowie die Stadt Syke. Allerdings bleibt der private Einkauf von Geflügelfleisch im Supermarkt unbeeinflusst.

Zusätzlich ist der Gesamtbestand an Geflügel im Landkreis über 4,8 Millionen Tiere, was die Wichtigkeit dieser Maßnahmen unterstreicht. Besonders für den Landkreis Diepholz, der ein bedeutender Rastplatz für Kraniche, Gänse und andere Wasservögel ist, stellt die Situation eine große Herausforderung dar.

Die NDR berichtet ebenfalls, dass das Eintragsrisiko der Geflügelpest in die Geflügelhaltungen als gering bis moderat eingeschätzt wird. Dennoch erfordert die Situation eine schnelle und entschlossene Reaktion der Behörden.

Die aktuelle Lage erfordert das bewusste Handeln aller Beteiligten, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden. Ein gutes Händchen im Umgang mit den betroffenen Tieren und Funden kann entscheidend für die Eindämmung sein.