Die Bildungslandschaft in Deutschland steht vor einem entscheidenden Wandel. Ab dem kommenden Schuljahr gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Zunächst wird dieser Anspruch nur für die erste Jahrgangsstufe wirksam und soll schrittweise auf alle Klassenstufen ausgeweitet werden. Die Idee hinter diesem Vorhaben ist, den Kindern eine umfassende Betreuung zu bieten, die über die regulären Unterrichtszeiten hinausgeht.

Doch die Schulen fühlen sich auf diese neue Situation oft nicht gut vorbereitet. Viele von ihnen haben Schwierigkeiten, genügend qualifiziertes pädagogisches Personal für die Betreuung zu finden. Zudem wird der Mangel an geeigneten Räumen für Aktivitäten außerhalb des Unterrichts als ein bekanntes Problem benannt. Lehrkräfte und Schulleiter stehen vor der Herausforderung, offene Fragen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu klären. Beispielsweise bleibt unklar, ob dieser auch für Kinder in Vorklassen gilt und wie beitragsfreie Angebote in kostenpflichtige Ganztagskonzepte integriert werden können. Auch die Sicherstellung der Teilhabe-Assistenz für Freizeitangebote am Nachmittag wirft Fragen auf.

Politische Herausforderungen und Kritik

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Hessen kritisiert zudem, dass Schulträger Aufgaben unrechtmäßig an Schulen delegieren, wie beispielsweise die Organisation der Ferienbetreuung. Es wird versucht, die Nachmittagsbetreuung als „schulische Veranstaltung“ zu deklarieren, was die Verantwortung der Schulen betrifft. Der Rechtsanspruch auf Betreuung muss jedoch von der Kommune sichergestellt werden, nicht von den Schulen selbst. Die Situation wird von VBE-Vertreter Wesselmann als „Wildwuchs“ beschrieben, der das Risiko birgt, Entscheidungen zu treffen, die nicht rechtskonform sind und die Bildungsgerechtigkeit gefährden. Daher fordert der VBE Hessen eine bessere politische Steuerung und klarere rechtliche Rahmenbedingungen vom Kultusministerium.

Im Kontext dieser Entwicklungen wird die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) unterstützt, das 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde. Der Anspruch auf mindestens 8 Stunden Betreuung an 5 Werktagen, einschließlich der Unterrichtszeit, tritt offiziell am 1. August 2026 in Kraft. Diese Maßnahme wird in den folgenden Jahren um eine Klassenstufe erweitert, bis der Anspruch ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Klassenstufen eins bis vier gilt. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Bundesländer, die unterschiedliche Modelle wie Ganztagsangebote oder Horte wählen können.

Bedarf und Herausforderungen

Ein zentrales Anliegen bleibt die Sicherstellung des Bedarfs an Ganztagsangeboten. Trotz der Schaffung vieler Plätze in den letzten Jahren ist der Bedarf noch nicht vollständig gedeckt. Im aktuellen Schuljahr 2023/24 werden rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter ganztägig betreut, was etwa 57% der betroffenen Kinder entspricht. Bis zum Schuljahr 2029/30 werden schätzungsweise zusätzlich etwa 264.000 Plätze benötigt. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich im Vergleich zu früheren Berichten jedoch reduziert, was auf eine verbesserte Planung hindeutet.

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Um den Rechtsanspruch flächendeckend umzusetzen, werden über 100.000 zusätzliche Fachkräfte benötigt. Die Herausforderungen sind vielfältig: Fachkräftemangel, Raumknappheit an Schulen und unklare Finanzierungsfragen sind nur einige der Themen, die es zu bewältigen gilt. Gleichzeitig eröffnen sich für Fachkräfte neue Chancen: Jobsicherheit, wachsende Nachfrage und die Professionalisierung des Arbeitsfelds sind Aspekte, die die Attraktivität der Berufe im Bereich der Ganztagsbetreuung erhöhen. Fortbildungen zu Themen wie Partizipation, offene Arbeit und Raumgestaltung spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Der Bund unterstützt den Ganztagsausbau mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Ausstattungsinvestitionen sowie Um- und Neubauten. Ab 2026 beteiligt sich der Bund auch an den Betriebskosten, die bis 2030 auf bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich steigen werden. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Bildungschancen von Kindern gefördert, sondern auch Familien in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt. Ganztägige Bildung und Betreuung wird überwiegend in Ganztagsgrundschulen angeboten und oft in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt.