Heute ist der 9.07.2026 und der Schwalm-Eder-Kreis sieht sich einer neuen Regelung gegenüber, die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen betrifft. Ab sofort ist es verboten, Wasser aus diesen Gewässern zu entnehmen. Ein Grund für diese drastische Maßnahme sind die anhaltende Trockenheit und die geringen Niederschläge, die uns in den letzten Wochen begleitet haben. Die Gewässer im Kreis führen nur noch wenig Wasser, was in der aktuellen Wetterprognose auch nicht besser wird. Leider keine Besserung in Sicht!

Das Verbot macht nicht Halt vor den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken, die an Gewässer angrenzen. Lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung bleibt erlaubt – das ist ja schon mal etwas! Ausgenommen von diesem Verbot sind die Eder und die Fulda, und zwar ab der Edermündung in Richtung Kassel. Wer in begründeten Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung benötigt, kann diese beantragen – allerdings ist sie widerruflich und bleibt an Bedingungen geknüpft.

Überwachung und Konsequenzen

Die Einhaltung des Verbots wird von der Unteren Wasserbehörde genauestens überwacht. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen – das kann teuer werden! Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises veröffentlicht. Dort gibt es alle Details für die, die mehr wissen möchten.

Ein interessanter Aspekt ist, dass eine Aufhebung dieser Regelung bereits im Raum steht. Am 09.07.2025 wurde eine Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs erlassen. Diese könnte aufgehoben werden, wenn die Pegelstände der oberirdischen Gewässer wieder über dem mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ) liegen – und wie wir wissen, kann das Wetter schnell umschlagen. Die Grundlage für eine solche Aufhebung ist das Wasserhaushaltsgesetz und das Hessische Wassergesetz. Man kann sagen, die Natur hat das letzte Wort!

Widerspruch und weitere Informationen

Für die, die mit der Verfügung nicht einverstanden sind, gibt es die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises eingereicht werden, und die Adresse lautet: Hans-Scholl-Straße 6, Gebäude C, 34576 Homberg (Efze). Öffentlich bekannt gemacht wurde die Verfügung am 01.12.2025 durch den Ersten Kreisbeigeordneten Kaufmann.

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Die Situation zeigt, wie wichtig es ist, mit unseren Wasserressourcen verantwortungsvoll umzugehen. Die Natur ist ein zerbrechliches Gut, und wir müssen alle unseren Teil dazu beitragen, sie zu schützen. Informationen gibt es auch auf der Website des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de.

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