In Hessen suchen Sondengänger oft auf der Jagd nach verborgenen Schätzen, doch diese Leidenschaft birgt auch hohe Risiken für unser kulturhistorisches Erbe. Das Graben von Löchern kann nicht nur Denkmäler beschädigen, sondern sogar unwiderruflich zerstören. Lars Görze vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen warnt vor den täglichen illegalen Nachforschungen, die häufig unbemerkt bleiben. Die Dunkelziffer der illegalen Sondengänge ist alarmierend hoch, und viele dieser Aktivitäten bleiben ohne schwere Eingriffe, was die Aufdeckung weiter erschwert.
Ein besorgniserregendes Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist der schwere Eingriff, der im Herbst 2022 in Friedewald stattfand. Unbekannte Täter hinterließen in einer archäologisch bedeutsamen Stätte unwiederbringlich zerstörte Teile des Denkmals, als sie mit einer Metallsonde in einer mittelalterlichen Ruine nach Schätzen suchten. Solche Schäden sind nicht nur auf die Zerstörung von Denkmälern beschränkt; sie reichen von durchlöcherten Feldern bis hin zu ausgeplünderten Gräberfeldern, die für die archäologische Forschung von unschätzbarem Wert sind.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
In Deutschland ist die Suche mit einem Metalldetektor nach Nichtboden- oder Kulturdenkmälern ohne Lizenz oder Genehmigung erlaubt, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein. Es reicht oft die Erlaubnis des Eigentümers, um nach neuzeitlichem Schmuck oder Münzen zu suchen – etwa verlorenen Handys auf Spielplätzen. Doch bei Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder dem Einsatz technischer Geräte zur Entdeckung von Denkmälern, ist eine Genehmigung der Denkmalbehörde zwingend erforderlich. Hierzu zählen Burgen, römische Anlagen und andere archäologisch bedeutsame Orte. Graben auf Ackerflächen oder in Wäldern ist genehmigungspflichtig und das unerlaubte Suchen nach Bodendenkmälern wird rigoros verfolgt.
Das Hessische Denkmalschutzgesetz sieht zudem vor, dass alle Funde, die nicht unter den Schutz des Denkmalschutzes fallen, über 10 Euro bei der zuständigen Behörde abgegeben werden müssen. Bei Schatzfunden ist es unverzüglich erforderlich, die Denkmalbehörde zu informieren. Das Versäumnis, Funde zu melden, führt zu Verlusten für die Bodendenkmalpflege und die archäologische Forschung. Zudem ist es wichtig, dass gegrabene Löcher wieder geschlossen werden und gefundener Müll umweltgerecht entsorgt wird.
Die Gefahren und Herausforderungen
Ein weiteres Risiko, das mit der Sondensuche einhergeht, sind mögliche Gefahren durch Sprengstoffe. Bei Verdacht auf explosive Objekte sollte umgehend die Polizei informiert werden. Auch der Schutz der natürlichen Umgebung ist nicht zu vernachlässigen; gesundheitliche Risiken, wie Zeckenbisse, sollten beim Sondengehen beachtet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Denkmalschutz variieren von Bundesland zu Bundesland, weshalb sich Interessierte gut informieren sollten, bevor sie in die Natur auf Schatzsuche gehen.
Die Bedeutung des Denkmalschutzes kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Gesetze schützen nicht nur bewegliches Kulturgut, sondern auch Objekte mit künstlerischer, wissenschaftlicher und geschichtlicher Relevanz. In Hessen ist beispielsweise der Schutz von beweglichen Denkmälern eng mit der historischen Zugehörigkeit zu einem Ort verknüpft. Die Eintragung in ein Denkmalverzeichnis ist in vielen Fällen nicht nur ein Zeichen von Wertschätzung, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit für den Schutz unseres kulturellen Erbes.
Es ist an der Zeit, das Bewusstsein für die Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen beim Sondengehen zu schärfen. Nur so können wir unser wertvolles historisches Erbe bewahren und künftigen Generationen zugänglich machen.