In Gießen hat ein Streit, der in der Tennisclub-Gaststätte Rot-Weiß seinen Ursprung nahm, für ordentlich Aufregung gesorgt. Bayram und Isabell Dalkilic, ein Gastronomen-Paar, haben die Gaststätte erst vor kurzem gepachtet und bereits kurz nach den Renovierungsarbeiten, die das Lokal in neuem Glanz erstrahlen ließen, bekamen sie die fristlose Kündigung. Der Grund? Ihr Entschluss, keinen Alkohol auszuschenken.
Die Dalkilics hatten den Vereinsvertretern klar signalisiert, dass sie sich auf die ostanatolische Küche konzentrieren möchten, zu der Alkohol einfach nicht passt. Unverständlich für Isabell Dalkilic, die sich fragt, warum ihre Entscheidung so schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht. „Wir haben nie gesagt, dass wir Alkohol verkaufen wollen“, betont sie. Der Verein sieht dies jedoch anders und fordert das Paar auf, sowohl das Lokal als auch die angemietete Wohnung zu räumen. Ein Schritt, der die Familie in eine prekäre Lage bringen könnte – Obdachlosigkeit steht im Raum.
Die Grundlagen des Pachtvertrages
Der Pachtvertrag, ein oft unterschätzter, aber entscheidender Bestandteil für Gastronomiebetreiber, regelt nicht nur die Nutzung der Räumlichkeiten, sondern auch die wirtschaftlichen Aspekte. Anders als bei einem Mietvertrag, der lediglich die Räumlichkeiten umfasst, erlaubt ein Pachtvertrag die wirtschaftliche Nutzung und die Erzielung von Erträgen. Üblicherweise umfasst er auch das Inventar. Gerade in der Gastronomie sind die Details im Pachtvertrag von großer Bedeutung. Hierzu gehören unter anderem die Betriebspflicht und die Rechte zur Renovierung.
Im vorliegenden Fall könnte die Kündigung der Dalkilics auch auf eine unklare Regelung im Pachtvertrag zurückzuführen sein. Zwar enthält der Vertrag keine ausdrückliche Pflicht zum Ausschank von Alkohol, doch die übliche Praxis in Deutschland sieht dies in vielen Gastronomiebetrieben vor. Ein Kompromiss, den die Dalkilics vorschlugen – Alkohol in einem separaten Bereich anzubieten – wurde vom Verein abgelehnt. Das zeigt, wie festgefahren die Positionen mittlerweile sind.
Die rechtlichen Hürden im Streitfall
Der Vereinsvorstand hat in einem mehrstündigen Treffen die Weichen für den weiteren Verlauf des Streits gestellt. Dabei beruft man sich auf Gewohnheitsrecht und sieht keine Möglichkeit für eine gütliche Einigung. Die Dalkilics hingegen hoffen auf einen Kompromiss. Ein weiterer Aspekt, den man nicht aus den Augen verlieren sollte, ist die Tatsache, dass der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband bereits festgestellt hat, dass immer mehr Menschen, insbesondere die Jüngeren, auf Alkohol verzichten. Dennoch ist es für viele Sportler ein Fest, beim Bier zu feiern – und das scheint der Verein nicht aus den Augen zu verlieren.
Im schlimmsten Fall könnte der Streit bis zum Bundesgerichtshof gehen. Ein Präzedenzfall, der auf jeden Fall für Aufsehen sorgen würde. Schließlich ist der Umgang mit Pachtverträgen von Region zu Region unterschiedlich, und die rechtlichen Rahmenbedingungen können kompliziert sein. Ein Pachtvertrag sollte daher sorgfältig verhandelt werden, um finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden und mögliche Konflikte im Vorfeld zu klären. Hierbei spielt auch die Kündigungsfrist eine entscheidende Rolle, die im besten Fall klar geregelt sein sollte.
Es bleibt abzuwarten, wie der Streit zwischen den Dalkilics und dem Tennisclub Rot-Weiß weitergeht. Eines ist sicher: Die Gastronomie in Gießen wird sich mit diesem Fall noch lange beschäftigen müssen. Und vielleicht bringt er auch einen Umdenkprozess mit sich – in einer Zeit, in der viele Menschen bewusster mit ihrem Konsum umgehen.