Heute ist der 23.04.2026. Vier Jahrzehnte nach dem verheerenden Reaktorunfall von Tschernobyl sind die Folgen auch in Hessen noch spürbar. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat nachgewiesen, dass radioaktive Stoffe wie Cäsium-137 in der Umwelt nach wie vor nachweisbar sind. Diese Künstlichen Radionuklide sind zwar messbar, liegen jedoch unter den gesetzlichen Grenzwerten und stellen somit kein akutes Risiko für die Bevölkerung dar. Uh-Myong Ha, der Dezernatsleiter der Abteilung Strahlenschutz, gibt Aufschluss über die Situation und die fortlaufenden Überwachungsmaßnahmen.
Besonders in Bayern, wo der Reaktorunfall auch spürbare Spuren hinterlassen hat, sind die Werte in bestimmten Regionen höher. Hierzu zählen vor allem Speisepilze und Wild, deren Verzehr bei üblichen Mengen jedoch unbedenklich bleibt. Das HLNUG überwacht die Radioaktivität kontinuierlich und stellt sicher, dass die EU-Grenzwerte eingehalten werden.
Die Hintergründe des Unfalls
Der Reaktorunfall in Tschernobyl ereignete sich am 26. April 1986 um 1.23 Uhr Ortszeit im ukrainischen Kernkraftwerk, als Reaktor vier während eines Tests explodierte. Diese Explosion setzte große Mengen radioaktiver Teilchen frei, die durch den Wind auch bis nach Hessen getragen wurden. In Deutschland ist seit dem Unglück vor allem Cäsium-137 von Bedeutung für die Strahlenexposition. Mit einer Halbwertszeit von etwa 30 Jahren ist Cäsium-137 zu etwa 60 % zerfallen, wodurch die Strahlung in Deutschland und Mitteleuropa als gering eingestuft werden kann.
Die Kontamination landwirtschaftlicher Lebensmittel mit Cäsium-137 ist ebenfalls minimal. In Produkten wie Getreide, Fleisch und Milch sind keine relevanten Radioaktivitätsgehalte mehr vorhanden. Lediglich Waldprodukte können höhere Gehalte aufweisen, insbesondere in Gebieten, die im Jahr 1986 stark betroffen waren, wie dem Bayerischen Wald.
Messwerte und Grenzwerte
Aktuelle Messwerte aus dem Jahr 2025 zeigen, dass die Cäsium-137-Gehalte in verschiedenen Lebensmitteln variieren. So liegt der Mittelwert für Milch bei etwa 0,1 Bq/kg, während Fleisch Werte zwischen 0,03 und 17,7 Bq/kg aufweist. Die gesetzlichen Grenzwerte sind klar festgelegt: 370 Bq/kg für Milch und Produkte für Säuglinge und 600 Bq/kg für andere Nahrungsmittel.
In wild wachsenden Pilzen und Wildbret, insbesondere bei Wildschweinen, sind erhöhte Cäsium-137-Aktivitäten messbar. In stark betroffenen Gebieten können Waldprodukte über 100 Bq/kg aufweisen, während Wildschweine sogar über 1.000 Bq/kg erreichen können. In anderen Regionen Deutschlands sind die Werte aufgrund geringerer Ablagerungen niedriger.
Kontinuierliche Überwachung und Maßnahmen
Die Überwachung der Radioaktivität in Deutschland erfolgt kontinuierlich. Radionuklide sind in allen Lebewesen und Lebensmitteln enthalten, und ihre Belastung wird regelmäßig untersucht. Der Allgemeine Notfallplan des Bundes (ANoPl) legt fest, welche staatlichen Stellen im Notfall welche Aufgaben übernehmen, und das Strahlenschutzvorsorgegesetz, das nach dem Tschernobyl-Unfall erlassen wurde, bildet die Grundlage für das bundesweite Radioaktivitätsmessnetz IMIS. Auch die Europäische Kommission kann Höchstwerte für kontaminierte Lebensmittel erlassen, um die Versorgung bei nuklearen Unfällen zu sichern.
In den letzten Jahren wurden immer wieder Proben importierter Lebensmittel auf Radioaktivität untersucht. So wurden im Jahr 2019 insgesamt 371 Proben analysiert, wobei einige Proben aus Belarus und der Russischen Föderation die zulässigen Höchstwerte für Cäsium-134 und Cäsium-137 überschritten. Diese kontinuierliche Überwachung zeigt, dass die Lehren aus der Vergangenheit nicht vergessen wurden und die Sicherheit der Bevölkerung stets im Fokus bleibt.