In Hamburg gibt es aktuell wieder viel Gesprächsstoff rund um das Thema Schulbegleitung. Bildungssenatorin Ksenija Bekeris hat sich in einer Bürgerschaftssitzung klar positioniert und betont, dass die Inklusion an den Schulen der Hansestadt nicht zur Debatte steht. Das ist für viele Familien eine wichtige Botschaft. Schließlich soll gewährleistet sein, dass Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Die Lehrkräfte und die multiprofessionellen Teams arbeiten jeden Tag daran, einen inklusiven und individualisierten Unterricht zu gestalten – eine Aufgabe, die nicht immer leicht ist.

Ein zentraler Punkt in Bekeris‘ Ausführungen war, dass die Anspruchsvoraussetzungen und die Bewilligungskriterien für die Schulbegleitung unverändert bleiben. Das individuelle Unterstützungsbedürfnis jedes einzelnen Kindes steht an erster Stelle. Auch wenn es in den sozialen Medien immer wieder zu Alarmismus kommt, hat die Senatorin klargestellt, dass Schulbegleitung in Hamburg nicht abgebaut oder pauschal gekürzt wird. Im kommenden Haushalt sind sogar steigende Mittel in Höhe von 44 Millionen Euro für 2027 eingeplant. Zum Vergleich: 2014 lagen die Ausgaben bei 6,75 Millionen Euro, und 2024 sind es bereits 32,6 Millionen Euro.

Entwicklung der Schulbegleitung

Die Zahlen sprechen für sich: Wurden im Schuljahr 2014/2015 noch 1.574 Schulbegleitungen bewilligt, so soll die Anzahl bis 2025/2026 auf 4.011 steigen. Das ist ein enormer Anstieg, der sich nicht immer vollständig fachlich erklären lässt. Die Bewilligungen wurden teilweise recht großzügig gefasst, und es gibt klare Kriterien, die nicht verändert werden. Schulbegleitung wird in Hamburg als Teilhabeleistung gesehen und nicht als allgemeine Zusatzressource. Es bleibt die pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals, die Entscheidungen über Schulbegleitung sind Einzelfallentscheidungen.

Die Schulen sind dafür verantwortlich, den Unterstützungsbedarf zu beschreiben. Hierbei arbeiten die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren Hand in Hand mit der Behörde. Der Hamburger Senat plant, die Schulbegleitung zum Schuljahr 2026/27 weiterzuentwickeln, um die Unterstützung noch besser auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler abzustimmen. Der Weg dahin scheint jedoch steinig, denn viele Eltern und Lehrkräfte empfinden die Antragsverfahren als aufwendig und wenig transparent. Dabei gibt es zwei Verfahren zur Beantragung von Schulbegleitung: für Schüler mit komplexen psychosozialen Beeinträchtigungen und für Schüler mit erheblichem Unterstützungsbedarf aufgrund von Behinderungen.

Forschung und Herausforderungen

Einige Wissenschaftler der Universität Oldenburg haben in den letzten zwei Jahren die Strukturen und die Umsetzung der Schulbegleitung in Hamburg genauer unter die Lupe genommen. Der Abschlussbericht dieser Forschung bietet umfassende Einblicke und zeigt, dass Schulbegleitung oft als nachrangige Leistung der Eingliederungshilfe betrachtet wird – nicht als Bildungsangebot. Schulen sind verpflichtet, die Teilhabe an Bildung und Erziehung durch individualisierte Angebote sicherzustellen. Es gibt allerdings nur dann einen Anspruch auf Schulbegleitung, wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen.

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Aktuell gibt es eine steigende Zahl der bewilligten Schulbegleitungen in Hamburg. Im Schuljahr 2022/23 waren es 2.520, im Folgejahr 2.608. Die Unterstützung wird hauptsächlich im laufenden Unterricht genutzt; bei Klassenfahrten oder in der Ganztagsbetreuung ist das eher die Ausnahme. Meistens dauert eine Schulbegleitung zwei Jahre, wobei Schüler mit psychosozialen Beeinträchtigungen in der Regel 10 Stunden pro Woche Unterstützung erhalten, während Schüler mit Behinderungen mit 20 Stunden pro Woche rechnen können. Es ist interessant zu wissen, dass etwa jede dritte Schulbegleitung an einer Sonderschule stattfindet.

Die Auswahl, Qualifikation und Einarbeitung der Schulbegleitungen wirft jedoch Fragen auf. Viele Schulbegleiter sind extern angestellt, oft mit befristeten Verträgen, und die Mehrheit von ihnen ist weiblich und kommt aus verschiedenen Bildungshintergründen. Trotz der Bemühungen um Inklusion gibt es eine merkliche Unzufriedenheit bei Lehrern, Eltern und Schulbegleitern bezüglich der aktuellen Situation. Der Erfolg der schulischen Inklusion wird vom Hamburger Senat betont, aber es gibt durchaus wissenschaftliche Zweifel an dieser Behauptung. Inklusion allein ist nicht genug – es braucht eine umfassende inklusive Schulentwicklung, um den Bedürfnissen aller Kinder gerecht zu werden.

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