Am Augusttag des vergangenen Jahres kam es auf der beliebten Herrschinger Seepromenade zu einem Vorfall, der nicht nur die Gemüter, sondern auch die Gerichte beschäftigt. Ein Handwerksmeister, der mit seiner Frau und Freunden unterwegs war, wurde plötzlich Teil eines Streits, der aus einem harmlosen Ausflug in einen Albtraum mündete. Der Weg, auf dem Fußgänger und Radfahrer sich den Platz teilen, wurde zum Schauplatz eines unerwarteten Dramas.

Es begann alles harmlos. Ein Mädchen fuhr mit ihrem Fahrrad, als sie plötzlich stürzte und unglücklicherweise mit der Wade unter dem Reifen eingeklemmt wurde. Der Handwerksmeister, ein verständnisvoller Mensch, wollte helfen. Doch anstatt Dankbarkeit zu erfahren, wurde er von dem Vater des Mädchens angegriffen. Diesen Moment beschreibt man wohl am besten als einen rasanten Wechsel von Hilfsbereitschaft zu Aggression. Der Vater beschimpfte den Handwerksmeister, stieß ihn und drohte ihm mit der Faust. Der Handwerksmeister, der nach dem Sturz auf seine linke Hüfte fiel, musste nach diesem Vorfall operiert werden und leidet bis heute unter Schmerzen.

Der rechtliche Nachspiel

Ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde gegen den Vater des Mädchens erlassen: 120 Tagessätze zu je 50 Euro, also insgesamt 6000 Euro. Doch dieser wollte sich damit nicht abfinden und wehrte sich gegen den Strafbefehl. Er schilderte den Vorfall ganz anders. Seiner Meinung nach war es der Fußgänger, der seiner Tochter den Weg versperrte und sie beleidigte. Komischerweise schien das Gericht nicht nur an den Aussagen der Beteiligten interessiert zu sein, sondern auch an den Zeugen. Ein Sanitäter, der zur Stelle eilte, nachdem er die Bremsgeräusche gehört hatte, bestätigte, dass die Attacke vom Radfahrer ausgegangen sein müsse.

Die Richterin Tanja Walter bat um ein Rechtsgespräch zwischen den Parteien – ein Versuch, vielleicht die Wogen zu glätten oder zumindest Klarheit zu schaffen. Der Vater des Mädchens zog schließlich nach längerer Beratung mit seinem Verteidiger den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Für den Handwerksmeister war das jedoch nicht das Ende der Leidensgeschichte. Er war als Nebenkläger aufgetreten und musste monatelang in seinem Familienbetrieb aussetzen. Eine geplante Segeltour fiel ins Wasser, und ein Angebot von 5000 Euro Schmerzensgeld schlug er aus, weil das ihm nicht genug erschien. Die Abwesenheit einer Entschuldigung des Radfahrers, der nie nach seinem Gesundheitszustand fragte, nagte an ihm.

Schmerzensgeld und rechtliche Überlegungen

In solchen Fällen, wie wir sie hier erleben, sind die Fragen nach Schmerzensgeld und Entschädigung oft zentral. Geschädigte können auf Schmerzensgeldtabellen zurückgreifen, die Anhaltspunkte für die Höhe des Schmerzensgeldes bieten. Diese Tabellen sind eine Art Wegweiser und zeigen, dass die Beträge je nach Art der Verletzung, betroffenem Körperteil und Dauer der Beeinträchtigung variieren können. Ob es sich nun um einen Verkehrsunfall, einen Fahrradunfall oder eine Körperverletzung handelt, die Beträge sind für die Gerichte nicht bindend und dienen lediglich als Orientierung.

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Es könnte sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um die Ansprüche auf Schmerzensgeld richtig zu beziffern und durchzusetzen. Schließlich kann der Weg zum Recht durchaus steinig sein, und ohne die richtige Unterstützung kann es leicht passieren, dass man in einer komplexen juristischen Landschaft verloren geht. Der Handwerksmeister, der nun einen langen Weg der Genesung vor sich hat, könnte vielleicht auch von solch einem rechtlichen Beistand profitieren, um zu seinem Recht zu kommen und für die erlittenen Schmerzen entschädigt zu werden.