In Gauting, einem malerischen Ort im Landkreis Starnberg, gibt es ein ganz besonderes Angebot: Die Riemerschmid-Villa, ein wunderschönes Denkmal aus den 1920er-Jahren, wird verschenkt. Klingt wie ein Traum, oder? Doch der Haken ist, dass der Abnehmer das Gebäude selbst abbauen, transportieren und wieder aufbauen muss. Ein schier unlösbares Unterfangen! Denn der Denkmalschutz hat seine eigenen Gesetze. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLFD) und die Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) des Landkreises haben dem Abtransport bislang nicht zugestimmt. Diese Behörden betonen, dass Baudenkmäler an ihrem ursprünglichen Standort erhalten bleiben müssen.
Die Eigentümerinnen, zwei Schwestern, stehen vor einer Herausforderung. Sie haben das wunderschöne Landhaus geerbt, doch es blockiert das Baurecht auf ihrem Grundstück. Gerade mal 200 Quadratmeter groß und direkt am Waldrand gelegen, ist die Villa ein echtes Stück Geschichte. Doch seit zwei Jahren steht sie leer. Um die Instandhaltung kümmern sich die Schwestern dennoch – sie heizen und pflegen das Gebäude liebevoll. Doch die finanziellen Bedenken wachsen. Eine Renovierung ist teuer und die Schwestern hoffen, dass sie bald einen geeigneten Kandidaten finden, der mit einem sinnvollen Konzept für die Zukunft des Hauses aufwartet.
Der Denkmalschutz und seine Tücken
Für Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude ist ein denkmalfachlicher Erlaubnisantrag notwendig. Diese Regelung gilt auch für Translozierungen, also das Versetzen des Hauses an einen neuen Ort. Die UDB Starnberg hat bisher keinen solchen Antrag erhalten. Interessierte dürfen zudem die Baumaterialien nicht einfach lagern oder abreißen – das alles ist nur mit Genehmigung möglich. Experten schätzen die Kosten für den Abbau und Transport auf rund 50.000 Euro, und zusätzliche Ausgaben für Fundament sowie Strom- und Wasseranschlüsse am neuen Standort könnten zwischen 100.000 und 150.000 Euro betragen. Eine ganz schöne Summe, wenn man bedenkt, dass das Gebäude selbst ja verschenkt wird.
Die Villa, die nach Plänen des Architekten Richard Riemerschmid errichtet wurde, ist ein Beispiel für funktionale Bauweise und Jugendstil. Viele der 30 Interessenten haben bereits Ideen, wo und wie sie das Gebäude wiederaufbauen könnten. Eine spannende Idee wäre, die Villa im Garten eines Schlosses zu integrieren und als Eventlocation zu nutzen. Dies könnte nicht nur die historische Villa retten, sondern auch frischen Wind in die Kulturszene bringen.
Herausforderungen für die Erben
Denkmalgeschützte Immobilien bringen stets eine Menge Herausforderungen mit sich. Die Erben sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften des Denkmalschutzes einzuhalten. Das kann zu finanziellen Engpässen führen, die zum Verkauf der Immobilie zwingen könnten. Testamentarische Verfügungen oder Erbverträge können hier hilfreich sein, um die Bedingungen klar zu regeln. Zudem haben die Eigentümer und Erben die Verantwortung, das Denkmal in gutem Zustand zu erhalten.
Ohne die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde können bauliche Veränderungen nicht durchgeführt werden, was die Situation für die Schwestern noch komplizierter macht. Verstöße gegen den Denkmalschutz können sogar mit Bußgeldern geahndet werden. Zieht man in Betracht, dass denkmalgeschützte Immobilien unter bestimmten Umständen von der Erbschaftssteuer befreit werden können, lohnt es sich, die Möglichkeiten genau zu prüfen.
Die Riemerschmid-Villa könnte also nicht nur ein neues Zuhause, sondern auch ein kulturelles Zentrum werden, wenn die richtigen Ideen und Konzepte zusammenkommen. Die Schwestern hoffen auf einen Lichtblick in dieser komplexen Situation. Wer weiß, vielleicht wird die Villa bald wieder zum Leben erweckt und erzählt ihre Geschichte in neuem Glanz weiter.