In Roth, wo der Verkehr manchmal wie ein endloser Fluss erscheint, hat die Polizei jüngst wieder einmal ein Zeichen gesetzt. Am Mittwoch wurde zwischen Altenfelden und Guggenmühle auf der Ortsverbindungsstraße zur Geschwindigkeitskontrolle geblasen. Ein Zeitrahmen von 7.41 Uhr bis 12.42 Uhr wurde gewählt, um den Rasern auf die Schliche zu kommen. Und das mit Erfolg: 321 Fahrzeuge wurden erfasst. Sechs Fahrer durften sich über eine Verwarnung freuen, während vier von ihnen die unliebsame Bekanntschaft mit einer Anzeige machen mussten. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit lag bei 50 km/h, aber das störte einen besonders flotten Fahrer nicht – er raste mit 81 km/h durch die Kontrolle.

Doch das war nicht der einzige Tag, an dem die Ordnungshüter den Fuß auf das Gaspedal drückten. Am Freitag galt es, auf der Kreisstraße RH 28 zwischen Karm und Obermässing die Geschwindigkeitsgeister zu bändigen. Von 94 registrierten Fahrzeugen waren fünf zu schnell unterwegs. Hier wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf 80 km/h festgelegt, und ein Fahrer schaffte es tatsächlich, 28 km/h über dem Limit zu fahren. Das ist schon eine ordentliche Portion Übermut! Drei Fahrer erhielten eine Verwarnung, zwei mussten sich mit einer Anzeige auseinandersetzen.

Geschwindigkeitskontrollen und ihre Bedeutung

Die Polizei führt solche Geschwindigkeitskontrollen nicht ohne Grund durch. Sie dienen der Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit und sind ein wesentliches Mittel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie zur Verhinderung von Unfällen. Besonders dort, wo die Gefahr durch hohe Verkehrsfrequenz oder unübersichtliche Stellen besteht, sind solche Maßnahmen besonders wichtig. Mobil oder stationär – die Methoden der Geschwindigkeitskontrolle sind vielseitig. Radaranlagen, Lichtschranken oder sogar Lasermessgeräte kommen dabei zum Einsatz, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge genau zu erfassen.

Am Donnerstag war Heideck das Ziel der Kontrolleure. Auf der Staatsstraße 2226 wurden von 7.47 Uhr bis 12.30 Uhr insgesamt 602 Autofahrer unter die Lupe genommen. Hier wurden nur zwei Verstöße festgestellt – ein Fahrer wurde verwarnt, der andere erhielt eine Anzeige. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überschritt der schnellste Fahrer um 21 km/h. Das ist immerhin noch im grünen Bereich, könnte man meinen, aber die Polizei sieht das natürlich anders – und das ist auch gut so!

Strafen und Konsequenzen

Die Strafen sind ein weiterer wichtiger Aspekt, den man im Hinterkopf behalten sollte. Der Bußgeldkatalog ist genau geregelt und hat sich in den letzten Jahren nicht grundlegend verändert. Innerorts kann es schon ab 21 km/h zu einem Punkt in Flensburg kommen, und ab 31 km/h droht ein Fahrverbot. Wenn man sich denkt, „ach, das wird schon nichts passieren“, kann man schnell die Rechnung ohne den Wirt machen. Außerorts sieht es nicht viel anders aus. Die Bußgelder und Punkte steigen mit der Überschreitung. Wer meint, die Verkehrszeichen seien nur Vorschläge, der könnte am Ende ganz schön ins Schwitzen geraten.

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Natürlich gibt es auch eine Toleranzgrenze: Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h darf man 3 km/h zu schnell fahren, ohne gleich zur Kasse gebeten zu werden. Aber wie gesagt, das ist nur ein kleiner Puffer! Wer sich dann noch fragt, wie genau die Polizei misst, dem sei gesagt: Es gibt viele Möglichkeiten, von Radaranlagen bis zu innovativen Lichtschranken. Die Technik ist mittlerweile ziemlich ausgeklügelt.

Mit jedem Verstoß, den man sammelt, wird man schnell zum Gast im Fahreignungsregister. Wer denkt, das sei alles nur Theorie, sollte sich überlegen, ob er wirklich bereit ist, die Konsequenzen eines rasanten Fahrstils zu tragen. Denn im Straßenverkehr gilt: Sicherheit hat immer Vorrang – und das gilt nicht nur für andere, sondern auch für einen selbst. In Roth, und überall sonst, sollte man also das Gaspedal lieber im Zaum halten.

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