Heute ist der 27.04.2026 und die Straßen in Scheyern, im malerischen Kreis Pfaffenhofen an der Ilm, stehen wieder im Fokus der Verkehrskontrollen. Die Polizei in Bayern hat ihre Überwachungsteams mobilisiert, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung der Geschwindigkeitslimits zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wurde eine mobile Radarfalle im Bereich der Pfaffenhofer Straße (PLZ 85298, Euernbach, Schönberg) gesichtet. Hier gilt eine strikte Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
Das genaue Plätzchen, wo der Blitzer steht, ist derzeit noch ein gut gehütetes Geheimnis. Aber eines ist sicher: Temporäre Geschwindigkeitsmessungen sind in der gesamten Umgebung zu erwarten. Wer also mit höherem Tempo unterwegs ist, sollte sich besser in Acht nehmen, denn die Kontrolle ist allgegenwärtig.
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Konsequenzen für Geschwindigkeitsüberschreitungen können schmerzhaft sein. Laut dem Bußgeldkatalog 2026 in Bayern sind die Strafen für solche Verstöße klar geregelt. So müssen Autofahrer, die innerorts die 30 km/h überschreiten, mit folgenden Bußgeldern rechnen:
- Bis 10 km/h: 20€ (keine Punkte, kein Fahrverbot)
- 11-15 km/h: 40€ (keine Punkte, kein Fahrverbot)
- 16-20 km/h: 60€ (keine Punkte, kein Fahrverbot)
- 21-25 km/h: 100€ (1 Punkt, kein Fahrverbot)
- 26-30 km/h: 150€ (1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot)
- 31-40 km/h: 200€ (1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot)
- 41-50 km/h: 320€ (2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)
- 51-60 km/h: 480€ (2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)
- 61-70 km/h: 600€ (2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot)
- Über 70 km/h: 700€ (2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot)
Das sollte jeden Autofahrer zum Nachdenken anregen. Besonders Fahranfänger in der Probezeit müssen vorsichtig sein, da bei Verstößen besondere Regelungen zur Verlängerung der Probezeit und Teilnahme an einem Aufbauseminar greifen können.
Verkehrsverstöße und deren Folgen
Die Regelungen im Bußgeldkatalog sind nicht nur auf Geschwindigkeitsüberschreitungen beschränkt. Auch Verstöße gegen rote Ampeln, Abstandsunterschreitungen oder die Nutzung eines Handys am Steuer können teuer werden. Die Strafen sind klar definiert und gelten bundesweit einheitlich. Beispielsweise wird die Nutzung des Handys als Fahrer mit 100€ und einem Punkt geahndet, und das kann, wenn es zu einer Gefährdung kommt, sogar zu einem Fahrverbot führen.
Die Bußgeldstelle des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts in Straubing bleibt dabei die zentrale Anlaufstelle, wenn es um Einsprüche gegen Bußgeldbescheide geht. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Betroffene einen Einspruch einlegen.
Die Verkehrssicherheit auf den Straßen in Bayern ist ein wichtiges Anliegen, und die kontinuierlichen Kontrollen durch die Polizei sind ein Schritt in die richtige Richtung. Wer sich an die Regeln hält, fährt nicht nur sicherer, sondern bleibt auch von unangenehmen Überraschungen in Form von Bußgeldern verschont.