Heute ist der 9.06.2026 und in Miltenberg ist das Thema Brennholz mal wieder in aller Munde. Das Landratsamt hat in letzter Zeit vermehrt Meldungen über behandeltes Holz erhalten, das als Brennholz angeboten wird. Und hier kommt die große Warnung: Nur unbehandeltes Holz darf zum Heizen verwendet werden! Ja, genau, das bedeutet, dass lackiertes, lasiertes oder jedes andere behandeltes Holz nicht in den Ofen darf. Das klingt vielleicht nach einer lässigen Regel, ist aber wichtig – sehr wichtig, um genau zu sein.

Behandeltes Holz kann allerlei schädliche Stoffe freisetzen, wenn es brennt. Dazu zählen Dioxine und Furane, die als hochgiftig eingestuft sind, sowie Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Diese Stoffe sind nicht nur eine Gefahr für die Luftqualität, sondern können auch Böden und Gewässer belasten. Wer hätte gedacht, dass das Holzfeuer im Garten so viel mehr sein kann als nur Gemütlichkeit? Man sollte es sich also gut überlegen, ob man behandelte Holzabfälle einfach in den Kamin wirft.

Die richtige Entsorgung

Die gute Nachricht: Wer doch mal auf das falsche Holz gestoßen ist, kann es zur fachgerechten Entsorgung an kommunale Wertstoffhöfe bringen. Dort wird man sich um die richtige Beseitigung kümmern. Die Gebühren für die Entsorgung sind auf der Website des Landkreises Miltenberg einsehbar oder können telefonisch unter 0800/0412412 erfragt werden. Es ist wichtig, denn das Anbieten und Verbrennen von behandeltem Holz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Da kommt man schnell ins Schwitzen, nicht wahr?

Aber was passiert eigentlich mit Holzabfällen? Laut der Altholzverordnung (AltholzV) werden diese in verschiedene Kategorien eingeteilt. Wenn ein Altholzgemisch gefährliches Holz enthält, wird das gesamte Gemisch als gefährlicher Abfall eingestuft. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht, wenn man einmal den Dreh raus hat. Es gibt Vorschriften, die regeln, wie und wo diese Abfälle behandelt werden dürfen. Energetische Verwertung ist nur in Anlagen erlaubt, die den strengen Anforderungen der Altholzverordnung entsprechen. Das heißt, dass wir hier nicht einfach Holz ins Feuer werfen können, sondern die richtigen Anlagen brauchen, um die Umwelt zu schützen.

Die Klimabilanz im Blick

Und dann ist da noch die Frage des Klimas. Die energetische Nutzung von Holz muss treibhausgasneutral sein – das bedeutet, dass wir darauf achten müssen, dass immer gleich viel Holz nachwächst, wie wir entnehmen. Das hat einen großen Einfluss auf unsere Kohlenstoffbilanz im Wald. Trockenheit und andere Umweltfaktoren gefährden diesen natürlichen Biomassezuwachs. Es ist also nicht nur ein Thema des Brennholzes für den Winter, sondern auch eine Frage der Verantwortung gegenüber unserer Umwelt.

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Holz hat ein gewaltiges Potenzial, aber es sollte nicht einfach ohne Nachdenken verwendet werden. Langlebige Holzprodukte binden Kohlenstoff für Jahrzehnte und helfen, fossile Rohstoffe zu ersetzen. Die Nutzung von Holz zum Heizen sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn andere Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Wärmenetze oder Wärmepumpen sind oft die bessere Wahl. Wir müssen endlich lernen, dass wir die Ressourcen, die uns die Natur bietet, auch sinnvoll und nachhaltig nutzen können.

Wer sich also mit dem Thema Brennholz und Holzabfällen beschäftigt, sollte nicht nur die Vorschriften kennen, sondern auch die Verantwortung, die damit einhergeht. In Miltenberg wird es dringend Zeit, dass wir uns dessen bewusst werden und beim Heizen in die richtige Richtung denken.