Heute, am 23.06.2026, wird in Lindau (Bodensee) das Thema Ferienwohnungen erneut hitzig diskutiert. Es ist kein Geheimnis, dass die Stadt mit einem akuten Wohnraummangel zu kämpfen hat. Die Sorgen um die Nutzung von Ferienwohnungen sind so drängend, dass der Stadtrat beschlossen hat, keine neuen Gästeunterkünfte mehr zu genehmigen. Stattdessen wird alles über Bebauungspläne (B-Plan) geregelt. Ein neuer B-Plan für Hoyren, konkret die Südliche Schachener Straße, wurde am Montagabend mit einer Mehrheit von 18 zu 2 Stimmen im Stadtrat angenommen. Die Entscheidung, die Nutzung von Ferienwohnungen in diesem Bereich zu verbieten, wird sicherlich für einige Diskussionen sorgen, vor allem, wenn man bedenkt, dass im angrenzenden Gebiet Streitelsfingen bereits mehrere nicht genehmigte Ferienwohnungen in sechs Gebäuden festgestellt wurden.

Im besagten Streitelsfingen gibt es insgesamt vier genehmigte Ferienwohnungen, während in dem neuen Planungsgebiet Südlich Schachener Straße fünf genehmigte und acht nicht genehmigte Ferienwohnungen entdeckt wurden. Die Stadträte sind besorgt über den Zustand und den Umgang mit diesen illegalen Unterkünften. Angelike Rundel von der SPD äußerte kritische Stimmen, indem sie anmerkte, dass es nicht sein kann, dass neue Ferienwohnungen nicht genehmigt werden, während bestehende, nicht angemeldete Wohnungen ungestraft bleiben. Andreas Reich von der FW/FB forderte eine Lösung für dieses Dilemma. Auch Hilmar Ordelheide, der Vorgesetzte des Bauamts, bestätigte, dass dringend mehr Personal benötigt wird, um die Situation zu klären. Interessanterweise sind derzeit Stellen unbesetzt, was die Problematik nur verstärkt. Ein Vorschlag zur Lösung soll in der Bauausschusssitzung Anfang Juli präsentiert werden – wir dürfen gespannt sein.

Rechtliche Aspekte der Ferienwohnungen

Ein weiterer Aspekt, der die Situation kompliziert macht, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. September 2023 zeigt, dass B-Pläne durchaus die Möglichkeit haben, Ferienwohnungen im urbanen Gebiet auszuschließen. Rechtsanwalt Dr. André Lippert von CMS Öffentliches Recht hat sich zu dieser Thematik geäußert. Im besagten Fall beantragte ein Eigentümer eines Wohnhauses, das er alle paar Wochen als Zweitwohnung nutzt, eine Nutzungsänderung zu einer Ferienwohnung. Solche Fälle verdeutlichen, wie die Grenzen zwischen privater Nutzung und touristischer Vermietung verschwimmen können.

In Lindau stehen die Zeichen auf Veränderung. Oberbürgermeisterin Claudia Alfons hat den angespannten Wohnungsmarkt der Stadt eindringlich betont und sich gegen die Bedenken von Ralf Weichelt von der AfD ausgesprochen, der keinen Wohnraummangel sieht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und ob die Beschlüsse des Stadtrats tatsächlich den gewünschten Effekt bringen. Die Diskussion um die Ferienwohnungen wird uns wohl noch eine Weile beschäftigen, denn die Balance zwischen Tourismus und Wohnraumsicherung ist ein heikles Thema, das sorgfältig abgewogen werden muss.

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