Heute ist der 13.05.2026 und die Saftigkeit des Frühlings ist in vollem Gange. Während die Blumen erblühen und die Vögel fröhlich zwitschern, ist es auch an der Zeit, sich um die schulischen Belange unserer Kinder zu kümmern. Bei uns in Haßberge gibt es Neuigkeiten, die viele Familien betreffen: Das Landratsamt erinnert daran, dass die Anträge zur Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2025/2026 bald fällig sind. Das heißt, bis zum 31. Oktober 2025 muss alles eingereicht sein – und das ist kein Spaß! Verspätete Anträge? Die werden gar nicht erst berücksichtigt. Also, lieber früh als spät handeln!
Abiturienten sollten sich freuen, denn sie können bereits jetzt ihre Anträge einreichen. Ein bisschen Planung kann die Bearbeitung deutlich beschleunigen. Wer sich fragt, wie viel Geld dabei rausspringt: Die Belastungsgrenze liegt bei 320 Euro pro Schüler oder 490 Euro pro Familie und Schuljahr. Für Gymnasiasten, die das 365-Euro-Ticket nutzen, gibt es auf Antrag einen kleinen Rückfluss von 45 Euro, vorausgesetzt, die Bedingungen stimmen.

Wichtige Details zur Kostenerstattung

Ein paar Ausnahmen gibt es natürlich auch. Wenn man beispielsweise Kindergeld für mindestens drei Kinder bezieht, entfällt die Belastungsgrenze ganz. Die Kostenerstattung gilt für Schüler ab der 11. Klasse und für spezielle Schulen, wie öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen. Wichtig ist, dass der Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wird. Ist der Weg kürzer, wird’s knifflig – aber in Ausnahmefällen kann es trotzdem eine Erstattung geben, etwa wenn die Gefährdung auf dem Schulweg besonders hoch ist oder das Kind eine Behinderung hat.
Ab dem Ende des Schuljahres wird die Rückerstattung dann online angeboten, was die Sache wahrscheinlich einfacher macht. Der altbekannte orange Papierantrag wird durch ein modernes System ersetzt, aber in Ausnahmen sind die alten Formulare noch erlaubt. Fragen? Kein Problem! Das Sachgebiet Schülerbeförderung ist vormittags unter Tel. (09521) 27-475 erreichbar – also einfach mal anrufen und nachhaken.

Ein bisschen mehr Wissen über die Schülerbeförderung

Wer sich jetzt fragt, wie das mit der Schülerbeförderung genau funktioniert: In der Regel sind die Gemeinden dafür zuständig. Das heißt, die Schulträger, also die kreisfreien Städte und Landkreise, kümmern sich um die Erstattung der Fahrtkosten. Anspruch haben nicht nur die Oberstufenschüler. Auch Grundschüler und Schüler der Mittelstufe, also der Sekundarstufe I, können auf Unterstützung hoffen. Allerdings gibt’s hier auch Mindestlängen für den Schulweg: Für Grundschüler muss dieser über 2 Kilometer und für Schüler ab Jahrgangsstufe 5 über 3 Kilometer lang sein, damit die Kosten übernommen werden. Wenn’s um eine andere Schule geht, als die zuständige oder nächstgelegene, gibt’s maximal die Erstattung, die man bei der zuständigen Schule erhalten hätte. Ein bisschen Bürokratie bleibt also nicht aus, aber das ist ja oft der Fall.

Für viele Familien hier in Haßberge sind diese Erstattungen Gold wert. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten kann jede Unterstützung helfen. Ob die Kinder nun mit dem Bus, dem Zug oder dem Fahrrad zur Schule kommen – für Eltern und Schüler ist es gut zu wissen, dass man zumindest einen Teil der Kosten zurückbekommen kann. Und das sorgt nicht nur für ein wenig finanziellen Spielraum, sondern auch für ein gutes Gefühl, dass man sich um den Schulweg der Kinder kümmert. Also, liebe Eltern, nicht vergessen: Fristen einhalten und die Anträge rechtzeitig einreichen!