In Garmisch-Partenkirchen hat das Amtsgericht einen 58-jährigen Bergführer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Dieser Fall wirft ein grelles Licht auf die Risiken und Verantwortlichkeiten, die mit geführten Bergtouren einhergehen. Im August 2025 verunglückte eine 49-jährige Frau tödlich, als sie mit ihrer Familie die Zugspitze über den langen und vermeintlich einfachen Weg durch das Reintal besteigen wollte. Die Familie aus Speyer schloss sich einer Gruppe unter der Leitung des Bergführers an, der seine Gäste an einem natürlichen Wasserbecken, auch Gumpen genannt, zum Baden ermunterte. Dieses Wasserbecken war mit einer Temperatur von nur vier Grad Celsius als „Whirlpool“ angepriesen worden.
Bei einem zweiten Bad verlor die Mutter den Halt, geriet in eine starke Strömung und wurde mehr als acht Meter hohe Felsen hinuntergespült. Ihr Ehemann, der verzweifelt versuchte, seine Frau zu retten, stürzte ebenfalls ab und zog sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zu. Leider starb die Frau noch am Abend im Krankenhaus, während die beiden Kinder als Augenzeugen des tragischen Vorfalls zurückblieben. Das Gericht stellte klar, dass der Bergführer seine Gäste nicht zum Baden in der Gumpe animieren durfte, da er nicht über die erforderliche Qualifikation für Canyoning-Touren verfügte.
Die rechtlichen Konsequenzen
Der Bergführer wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt, was insgesamt 3.000 Euro ausmacht. Er muss jedoch nicht ins Gefängnis, da das Gericht auch feststellte, dass unglückliche Umstände zum Tod der Frau beigetragen hätten. Der Richter bestätigte, dass die Unglücksstelle als bekannt und beliebt zum Baden galt und zuvor keine Vorfälle verzeichnet wurden. Dennoch bleibt die Tatsache, dass der Bergführer, der nebenberuflich tätig war, seine Verantwortung für die Sicherheit seiner Gäste nicht ausreichend wahrgenommen hat. Nach dem Unglück hat er seine Tätigkeit als Bergführer aufgegeben.
Die Ausbildung zum staatlich geprüften Berg- und Skiführer in Bayern ist eine anspruchsvolle Angelegenheit. Diese geschützte Berufsbezeichnung erfordert eine dreijährige Ausbildung, die unter der Aufsicht der Technischen Universität München stattfindet. Die Ausbildungsinhalte sind vielfältig und beinhalten sowohl theoretische als auch praktische Aspekte, die für die Sicherheit und Freude der Kunden von entscheidender Bedeutung sind. Allerdings zeigt dieser Fall, dass nicht jeder, der sich Bergführer nennt, auch die nötigen Qualifikationen mitbringt, um in kritischen Situationen angemessen zu handeln.
Ein Blick auf die Ausbildung
Die Ausbildung zum Bergführer umfasst unter anderem die Technik des Führens in alpinem Gelände sowie Didaktik und Methodik der Wissensvermittlung. Um zugelassen zu werden, müssen die Teilnehmer überdurchschnittliche Fähigkeiten im Fels, Eis und Mix-Gelände nachweisen. Mehrere Eignungsfeststellungen und ein mindestens 36-tägiges Praktikum bei einer Berg- und Skischule sind Teil des Prozesses, der mit einer umfassenden theoretischen Prüfung an der TU München endet.
Die Tragödie, die sich in Garmisch-Partenkirchen ereignete, sollte als eindringliche Mahnung an alle Bergführer dienen, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und sich stets der potenziellen Gefahren bewusst zu sein, die mit ihrem Beruf verbunden sind. Die Sicherheit der Gäste sollte immer an erster Stelle stehen, denn in den Bergen ist jede Unachtsamkeit oft mit schweren Folgen verbunden.