In Fürstenfeldbruck wird es wieder ernst – das Finanzamt erinnert an die bevorstehenden Steuervorauszahlungen. Ja, richtig gehört! Am 10. Juni 2026 ist es wieder so weit. Das ist der nächste Termin für die vierteljährlichen Vorauszahlungen. Wer jetzt nicht aufpasst, kann schnell in die Bredouille geraten. Denn einige Bürger berichten, dass sie schon mit Mahngebühren konfrontiert wurden. Eine Gebühr von sieben Euro kann da schon fällig werden, wenn man den Zahlungstermin verpasst.
Die Vorauszahlungen werden im Rahmen der Steuerbescheide festgesetzt. Dort findet man die Höhe und den genauen Zahlungszeitpunkt. Eine gute Nachricht für alle, die es gerne bequem haben: Man kann Daueraufträge einrichten oder eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilen. Das macht das Leben einfacher, und man muss nicht ständig daran denken, die Überweisung rechtzeitig zu tätigen. Eine Einzugsermächtigung kann entweder in Papierform oder digital über ELSTER eingereicht werden – und das Beste? Bei der digitalen Einreichung braucht man nicht einmal eine Unterschrift. Wie praktisch!
Digitale Veränderungen
Die bayerische Steuerverwaltung hat sogar den Versand von Zahlungserinnerungen eingestellt. Klingt erst mal ein bisschen erschreckend, aber das hat seine Gründe. Man möchte Kosten sparen und den Weg in die digitale Zukunft wagen. Bequeme und sichere digitale Zahlungsmethoden sind der Schlüssel! Zudem spart man Papier und damit auch die Umwelt. Wer hätte gedacht, dass das Finanzamt so modern denkt? Automatische und termingerechte Zahlungen durch das Lastschriftverfahren sind ja schon fast ein kleiner Traum für alle Steuerzahler.
Die Vorauszahlungen werden für das folgende Steuerjahr festgesetzt – ein cleverer Schachzug, um das Steueraufkommen zu sichern und plötzliche Nachforderungen zu vermeiden. Und wenn man schon mal bei den Daten ist: Die Fälligkeitstermine sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Es ist also sinnvoll, sich rechtzeitig um die Vorauszahlungen zu kümmern, um unnötige Säumniszuschläge zu vermeiden. So mancher Steuerzahler hat sich schon gewundert, wie schnell diese fällig werden können!
Ein Blick auf die Einkommensteuer
Einkommensteuer – das große Thema, das viele beschäftigt. Sie entsteht schließlich mit Ablauf des Kalenderjahres. Wer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Kapitaleinkünfte hat, wird oft durch Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer „entlastet“. Aber wehe, man hat Einkünfte, die nicht dem Abzug unterliegen, wie Renteneinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung. Da kann es schnell zu Nachzahlungen kommen. Und die Steuerklassenkombination III/V sorgt auch bei vielen für zusätzliche Kopfschmerzen. Das Finanzamt kann Vorauszahlungen festsetzen, um sicherzustellen, dass alles im Lot bleibt.
Wer die Vorauszahlungen pünktlich leistet, hat einen klaren Vorteil: Sie werden im folgenden Jahr auf die Einkommensteuer angerechnet. Das kann die Steuerschuld erheblich verringern. Und das Beste? Man muss die Vorauszahlungen nicht einmal in der Steuererklärung eintragen. Wenn das nicht mal eine Erleichterung ist! Aber wie gesagt, man sollte immer darauf achten, pünktlich zu zahlen, um die lästigen Säumniszuschläge zu vermeiden.