In Fürstenfeldbruck brodelt es ein wenig unter der Oberfläche. Zwei Nachbarn haben gegen vier neu erbaute Reihenhäuser in der Buchenau Klage eingereicht. Während die einen einen scharfen Blick auf die vermeintliche Rücksichtslosigkeit der Bauherren werfen, sieht die Stadt Fürstenfeldbruck die Sache ganz anders. Die Reihenhäuser stehen bereits und, wie es aussieht, werden sie auch bleiben.

Das Verwaltungsgericht hat einen Ortstermin durchgeführt, um sich selbst ein Bild von der Lage zu machen. Andreas Schnödt, der Sachgebietsleiter der Bauverwaltung, ist voll des Lobes für den Bau. Er hat sogar erklärt, dass das Eilverfahren positiv für die Stadt ausgefallen ist. Das klingt fast so, als ob die Reihenhäuser schon ein bisschen dazugehören, nicht wahr? Die klagenden Nachbarn scheinen da eine andere Meinung zu haben. Der erste Nachbar hat sich darüber beschwert, dass für das Bauprojekt Ausnahmen vom Bebauungsplan gemacht wurden – und das, wo er selbst für seinen eigenen Hausbau vor Jahrzehnten keine solchen Sondergenehmigungen erhalten hat!

Die Argumente der Nachbarn

Der Richter, der die Verhandlung leitete, stellte fest, dass die klagenden Nachbarn unterschiedliche Grundstückshöhen haben. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, der sich auf die Sicht und das Gefühl der Privatsphäre auswirkt. Die beanstandeten Reihenhäuser sind sogar einen Stock höher als das Haus des ersten Nachbarn. Und wir wissen ja, wie wichtig die eigene Sicht und der Blick aus dem Fenster sein können. Auf der Rückseite der neuen Reihenhäuser sind zudem Wärmepumpen installiert, die das Bild nicht gerade verschönern. Der zweite Nachbar, der an der Nordseite des Vorhabengrundstücks wohnt, ist durch einen Holzzaun und hohe Pflanzen nur schwierig einsehbar – das macht die Sache natürlich komplizierter.

Nach kurzer Beratung hat der Richter den beiden Nachbarn sogar angeboten, ihre Klage zurückzuziehen, da diese wahrscheinlich abgewiesen würde. Und siehe da, die Nachbarn haben tatsächlich eingelenkt. Ein kluger Schachzug, denn eine Klage kann nur erfolgreich sein, wenn sie eine „drittschützende Wirkung“ entfaltet, was hier nicht der Fall war. Das ist ein bisschen wie bei einem Schachspiel – manchmal muss man einen Schritt zurückmachen, um den nächsten Zug zu gewinnen.

Rechtliche Aspekte und Nachbarschaftsschutz

Ein Blick in die rechtlichen Grundlagen zeigt, dass Baugenehmigungen zwar Schutz vor nachbarschaftlichen Ansprüchen bezüglich Standort und Bauweise bieten, jedoch nicht vor privatrechtlichen Ansprüchen wegen betriebsbedingter Störungen wie Lärm oder Geruch. Nachbarn haben die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen wesentliche Betriebsstörungen vorzugehen. Das bedeutet, dass es nicht nur um die Bauweise, sondern auch um das, was danach kommt, geht – und das kann manchmal zu einem echten Konflikt führen.

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Das Bundesgerichtshof-Urteil (Az. V ZR 99/21) klärt, dass Nachbarn bei der Anfechtung von Standort- und Bauweise-Fehlern relativ schnell handeln müssen. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Genehmigung müssen sie Widerspruch einlegen. Und wenn es um Lärmschutz geht, ist das ein separat zu behandelndes Thema, das über das Zivilrecht geklärt werden muss. Das zeigt, wie kompliziert das Zusammenspiel von öffentlichem Baurecht und privatem Nachbarrecht ist. Letztlich müssen Bauherren darauf achten, Rücksicht auf ihre Nachbarn zu nehmen, um zivilrechtliche Klagen zu vermeiden – die Nachbarschaft ist schließlich ein schmaler Grat!

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