In der beschaulichen Buchenau, einer ruhigen Ecke von Fürstenfeldbruck, hat sich mal wieder ein Rechtsstreit zwischen Nachbarn entfaltet, der die Gemüter erhitzt. Zwei Nachbarn, die sich gegen den Bau von vier neuen Reihenhäusern wehren, haben ihre Klage zurückgezogen. Der Grund? Ein richterlicher Ortstermin brachte die Sache ins Rollen und offenbarte einige interessante Aspekte.
Der Sachgebietsleiter der Bauverwaltung, Andreas Schnödt, zeigte sich erfreut über die Entscheidung, denn die Stadt hat den Bau befürwortet. Es scheint, als wäre das Eilverfahren für die Stadt ein Erfolg gewesen, denn die Reihenhäuser stehen mittlerweile bereits. Doch nicht alle sind glücklich darüber. Der erste Nachbar äußerte Bedenken bezüglich der Ausnahmen vom Bebauungsplan, besonders da die neuen Häuser einen Stock höher sind als sein eigenes. Auf der Rückseite der Reihenhäuser befinden sich zudem Wärmepumpen, die möglicherweise nicht bei jedem Nachbarn auf Begeisterung stoßen.
Die Sichtweise der Richter
Der Richter, der den Fall verhandelte, hatte einiges zu sagen. Er stellte klar, dass es keinen Grund gebe, von der bisherigen Rechtsauffassung abzuweichen. Die Abstandsflächen wurden eingehalten, und die Kubatur der Gebäude sei üblich – was man in der Branche als „normale Nachverdichtung“ bezeichnet. Außerdem bot er den beiden klagenden Nachbarn an, ihre Klage zurückzuziehen, da eine Abweisung wahrscheinlich gewesen wäre.
Ein besonders interessanter Punkt kam von dem zweiten Nachbarn, der sich darüber beschwerte, dass ihm vor Jahrzehnten Ausnahmen bei seinem eigenen Hausbau verweigert wurden. Klingt nach einer klassischen „Warum er und nicht ich?“-Situation, oder? Der Richter wies darauf hin, dass das Bauvorhaben in einem Wohngebiet stattfand und daher die Vorschriften für die Nachbarn nicht in ihren Rechten verletzen. Eine Klage könne nur dann erfolgreich sein, wenn sie eine „drittschützende Wirkung“ entfaltet – was hier nicht zutraf.
Ähnliche Fälle und rechtliche Rahmenbedingungen
Ähnliche Streitigkeiten haben wir auch in anderen Regionen Deutschlands gesehen, in dicht besiedelten Gebieten wie Karlsruhe oder Pforzheim. Dort entschied das Verwaltungsgericht, dass Nachbarn eine Baugenehmigung nur anfechten können, wenn tatsächlich Vorschriften verletzt werden, die ihren Schutz bezwecken. Das ist oft leichter gesagt als getan, denn die Hürden sind hoch: Ein Nachbar muss nachweisen, dass seine subjektiven Rechte verletzt wurden. Das zeigt sich auch in Fällen, wo Nachbarn gegen Neubauten klagen, weil sie befürchten, dass ihre Photovoltaikanlage durch Verschattung beeinträchtigt wird. Doch auch hier gilt: Wenn die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten werden, ist das kein ausreichender Grund für einen Baustopp.
Der Fall in der Buchenau könnte also als Paradebeispiel dafür dienen, wie Nachbarschaftsrecht und städtebauliche Interessen manchmal aufeinanderprallen. Ein bisschen Kompromissbereitschaft hier, ein wenig Verständnis da – das wäre vielleicht der Schlüssel zu einem harmonischeren Miteinander. Aber wie das in der Realität so oft der Fall ist, stehen persönliche Interessen und rechtliche Rahmenbedingungen oft auf verschiedenen Seiten der Medaille.