In Neufahrn tut sich was – und zwar auf den Straßen! Mit dem Beschluss, die Höchstgeschwindigkeit in mehreren Straßenabschnitten von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren, setzt die Gemeinde ein wichtiges Zeichen für mehr Sicherheit im Verkehr. Besonders in den Bereichen Kurt-Kittel-Ring, Massenhausen und Fürholzen wird nun auf die Geschwindigkeit geachtet. Hier profitieren vor allem Fußgänger, Radfahrer und die Schulkinder, die oft auf diesen Straßen unterwegs sind.

Auf dem Kurt-Kittel-Ring, der von der Kreuzung Galgenbachweg bis hinter die Querungshilfe zu Schulen und Freizeiteinrichtungen reicht, gilt nun das neue Tempolimit. Das klingt nach einer kleinen Änderung, hat aber eine große Wirkung. Die Maßnahme wurde von den Mitgliedern des Mobilitätsausschusses im November beschlossen und hat das Ziel, diese stark frequentierten Bereiche sicherer zu gestalten. Besonders für die Jüngsten unter uns ist das ein echter Fortschritt!

Verkehrsberuhigung und Sicherheit

In Massenhausen, wo die Oberen und Unteren Hauptstraße ebenfalls von der Geschwindigkeitsreduzierung betroffen sind, ist die Situation etwas kniffliger. Hier fehlen Gehwege, und die Fahrbahnen sind recht schmal. Das sind keine idealen Voraussetzungen für einen unbeschwerten Verkehr. Doch die Entscheidung für Tempo 30 soll die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer deutlich erhöhen. Wer hier unterwegs ist, wird mehr aufpassen müssen – und das ist gut so.

Die Lecherbergstraße in Fürholzen wird nun ebenfalls als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Hier gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor links“, was zusätzlich zu einer Beruhigung des Verkehrs beitragen soll. Es ist schön zu sehen, dass der Gemeinderat im Juni 2025 die Initiative ergriffen hat, um die Handlungsspielräume für Tempo-30-Zonen zu prüfen. Der Antrag kam von der SPD-Fraktion, und jetzt, etwas mehr als ein halbes Jahr später, sind die Maßnahmen schon umgesetzt.

Tempo-30-Zonen im Kontext

Tempo-30-Zonen sind in vielen Wohngebieten in Deutschland verbreitet und tragen entscheidend zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Sie sind nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch ein Mittel zur Verkehrsberuhigung. Laut § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen diese Zonen abseits von Hauptverkehrsstraßen eingerichtet werden, wo der Durchgangsverkehr gering ist. Das sorgt dafür, dass Fußgänger und Radfahrer sich sicherer fühlen – und das ist schließlich das Ziel, oder?

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Die Kennzeichnung dieser Zonen ist klar: Ein Verkehrszeichen signalisiert den Beginn, und ein durchgestrichenes Zeichen das Ende der Zone. Oft findet man auch eine weiße „30“ auf der Fahrbahn, die den Autofahrern ins Gedächtnis rufen soll, dass hier langsamer gefahren werden muss. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Bußgeldern rechnen – die reichen von 30 Euro für eine Überschreitung von bis zu 10 km/h bis hin zu empfindlicheren Strafen für größere Verstöße. Das sollte doch ein Anreiz sein, das Gaspedal etwas weniger zu drücken!

Insgesamt zeigt Neufahrns Engagement für Verkehrssicherheit, dass die Gemeinde bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Mit diesen Maßnahmen wird nicht nur die Sicherheit erhöht, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung eines ruhigen und sicheren Straßenverkehrs gemacht. Also, liebe Neufahrner, fahrt vorsichtig und denkt daran – Sicherheit geht vor!