Im Herzen von Freising, im gemütlichen Café Junkers, kam es kürzlich zu einem denkwürdigen Vortrag, der die Entwicklung der Gleichberechtigung in Deutschland ins Licht rückte. Fachanwältin Irene Forgách sprach über Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichstellung von Frauen und Männern garantiert. Ihr Vortrag war Teil einer Veranstaltungsreihe des Vereins „KULTUR-gut!“ anlässlich des 77. Geburtstags des Grundgesetzes. Bei einer Tasse Kaffee und dem Duft von frisch gebackenem Kuchen entführte sie die Zuhörer in die Vergangenheit, als der „Stichentscheid“ des Vaters noch das letzte Wort in der Familie hatte.

Es war Elisabeth Selbert, die als „Mutter des Artikel 3“ in die Geschichte einging. 1949 setzte sie sich leidenschaftlich für die Verankerung des Gleichberechtigungs-Gedankens im Grundgesetz ein. Trotz anfänglicher Widerstände schaffte sie es, dass der Artikel schließlich aufgenommen wurde. Doch bis 1959 blieb der „Stichentscheid“ bestehen, was für viele Frauen eine erhebliche Benachteiligung darstellte. Erst 1959 wurde die elterliche Gewalt reformiert, sodass beide Elternteile gleichberechtigt waren. Diese Reformen waren nicht nur bedeutend, sie waren überfällig.

Ein Blick in die Geschichte der Gleichberechtigung

Zurückblickend auf die Anfänge des Grundgesetzes, ist es interessant zu wissen, dass der Parlamentarische Rat, der 1948/49 das Grundgesetz ausarbeitete, lediglich 65 stimmberechtigte Abgeordnete hatte – 61 Männer und nur 4 Frauen. Diese Frauen, darunter Selbert, waren Schlüsselpersonen in dem Kampf um Gleichstellung. Selbert, die Juristin für Scheidungsrecht war, wies auf die rechtlichen Nachteile für Frauen hin, besonders im Familienrecht. Sie wurde zur treibenden Kraft hinter dem Antrag, der den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ins Grundgesetz bringen sollte.

Obwohl der Antrag zunächst abgelehnt wurde, gab Selbert nicht auf. Sie mobilisierte die Öffentlichkeit und initiierte eine beeindruckende Kampagne, die über 40.000 Protestbriefe von Metallarbeiterinnen umfasste. Am 18. Januar 1949 war es dann soweit: Der Parlamentarische Rat stimmte dem Satz zu, und Selbert hielt am folgenden Tag eine Rundfunkansprache, die diesen Tag als Wendepunkt in der Geschichte der deutschen Frauen bezeichnete. Mit Artikel 3 wurde das überkommene Familienrecht aus dem 19. Jahrhundert verfassungswidrig, was eine tiefgreifende Änderung der Rechtslage nach sich zog.

Aktuelle Herausforderungen und der Weg nach vorn

Dennoch, so betonte Forgách in ihrem Vortrag, sind wir noch lange nicht am Ziel der Gleichberechtigung angekommen. Sie berichtete von anhaltenden Benachteiligungen im Familienrecht, die beide Geschlechter betreffen. Vor 2008 war es einer Mutter möglich, nach einer Trennung mit einem Kind unter sieben Jahren zu Hause zu bleiben. Heute, ein Jahr nach der Trennung, muss sie wieder ins Berufsleben einsteigen. Ein Beispiel, das sie anführte, war eine Krankenschwester, die von einem Chefarzt geschieden wurde und keinen Unterhalt auf diesem Niveau mehr erhält. Hier wird deutlich, dass es noch viel zu tun gibt, um die Gleichstellung tatsächlich zu verwirklichen.

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Forgách sprach auch das Wechselbetreuungsmodell für Kinder nach einer Trennung an, das oft nicht optimal funktioniert. Ihr Appell war klar: Das Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen, und Artikel 3 ist ein Auftrag an alle, sich für Gleichbehandlung einzusetzen. Und um den Zuhörern ein Schmunzeln zu entlocken, endete der Vortrag mit einem humorvollen Hinweis auf die Realität von Trennungen, die oft alles andere als einfach ist.

Ein weiterer Vortrag im Café Junkers steht bereits in den Startlöchern: Am Freitag um 18.30 Uhr wird Prof. Dr. Christian Grimm über Artikel 14 „Eigentum und Erbe“ sprechen – der Eintritt ist frei. Ein guter Grund, sich die Zeit zu nehmen und sich mit der Entwicklung unserer Rechte und Pflichten auseinanderzusetzen.