Im malerischen Landkreis Donau-Ries tut sich einiges in den Schulen, vor allem wenn es um die Unterstützung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen geht. Die Zahl der Anträge für Schulbegleitungen hat in letzter Zeit einen bemerkenswerten Anstieg verzeichnet. Landrat Michael Dinkelmeier äußert sich besorgt über die finanzielle Belastung, die damit einhergeht. Aktuell investiert der Landkreis satte 26% seines Haushalts, was etwa 48,8 Millionen Euro entspricht, in den Bereich „Jugend und Soziales“. Das ist ja schon eine Hausnummer!

Die momentanen Ausgaben für Schulbegleitungen liegen bei 2,8 Millionen Euro, und das bei 85 aktiven Schulbegleitungen im Landkreis. Dazu kommen rund 50 Anträge, die gerade bearbeitet werden. Und das ist noch nicht alles – weitere Anträge könnten vor Beginn des neuen Schuljahres auf dem Tisch landen. Es scheint, als ob die Nachfrage nach Unterstützung in den Schulen nicht abreißt. Die rechtliche Grundlage für diese Schulbegleitungen ist im Paragraph 35a des achten Sozialgesetzbuchs verankert. Hierbei haben Schüler Anspruch auf Unterstützung, wenn eine seelische Behinderung oder eine drohende seelische Behinderung attestiert wird.

Schulbegleitungen im Fokus

Der Landkreis hat dabei diverse Fallgruppen für Schulbegleitungen definiert: Da gibt es zum Beispiel die deutlich wahrnehmbaren Auffälligkeiten, Rückzugsverhalten und ausgeprägte Ängste, sowie den Bedarf an kontinuierlicher Strukturierung. Vor allem in Grund- und Mittelschulen sind die meisten Schulbegleitungen aktiv – Realschulen und Gymnasien sind eher die Ausnahme. Um die Kosten im Zaum zu halten, plant der Landkreis eine standardisierte Bedarfseinschätzung und eine Überprüfung der laufenden Fälle. So könnte man vielleicht einen besseren Überblick gewinnen.

Ein spannender Ansatz, der diskutiert wird, ist das Pooling oder Tandem-Modell. Hierbei könnten Schulbegleiter mehrere Schüler betreuen, vorausgesetzt, die Eltern stimmen dem zu. Ab dem nächsten Schuljahr wird zudem eine achtwöchige Erprobungsphase für die Einschulungskinder eingeführt, um den tatsächlichen Bedarf an Schulbegleitungen zu prüfen. Das Ziel: Die Selbstständigkeit der betroffenen Kinder zu fördern und eine übermäßige „Helikopterbetreuung“ zu vermeiden.

Inklusion als Menschenrecht

Doch was bedeutet das alles im größeren Kontext? Die inklusive Bildung ist nicht nur ein theoretisches Konzept, sondern ein menschenrechtlicher Anspruch, der im Kern der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert ist. Deutschland hat diese Konvention bereits 2009 ratifiziert, und Artikel 24 fordert ein inklusives Bildungssystem. Der Gedanke dahinter ist, allen Kindern, ob mit oder ohne Behinderungen, eine wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen.

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Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Über 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK besuchen immer noch 55,9% der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Förderschulen. Die Exklusionsquote stagniert und zeigt in einigen Bundesländern sogar einen Anstieg. Kinder mit Behinderungen werden in einem differenzierten Förderschulsystem unterrichtet, was dem inklusiven Anspruch der UN-BRK widerspricht. Die Monitoringstelle zur UN-BRK kritisiert die Beibehaltung separierender Strukturen und fordert eine Umstellung auf ein inklusives System. Denn die Aufrechterhaltung dieser Strukturen wird nicht nur als teuer, sondern auch als ineffizient angesehen.

In diesem Sinne könnte eine Umverteilung der Ressourcen aus Förderschulen in die allgemeinen Schulen nicht nur ökonomisch, sondern auch pädagogisch sinnvoll sein. Schließlich würde ein inklusives Schulsystem die soziale Teilhabe stärken und die Belastung für Familien verringern. Der Weg ist also noch weit, aber die Diskussion darüber wird immer lauter.

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