Es ist ein schöner Tag am Pichler Weiher in Dachau, aber die Idylle wird von einem ernsthaften Streit überschattet. Die Anwohner hier, die ihre Grundstücke als kleine Paradiese betrachten, sehen sich mit einer städtischen Forderung konfrontiert, die ihre Lebensqualität in Frage stellt. Die Stadt möchte die Nutzung des Gebiets auf reine Freizeitaktivitäten beschränken. Ein echter Schlag ins Gesicht für die, die sich über die Jahre hinweg ihr Zuhause in dieser grünen Oase geschaffen haben.
Johannes Jug und Klaus Schwager sind zwei der betroffenen Anwohner. Sie haben 2005 Grundstücke erworben, die als Freizeitgrundstücke beworben wurden. Damals war alles klar: Die Volksbank-Raiffeisenbank Dachau hatte das Areal aus einer Konkursmasse übernommen und die Stadt erlaubte sogar eine Hausgröße von bis zu 50 Quadratmetern – untypisch für Kleingartenanlagen. Doch nun, nach Jahren der ungestörten Nutzung, sorgt ein Beschluss des städtischen Bauausschusses aus April 2026 für Verwirrung. Ein Antrag auf Wohnnutzung wurde abgelehnt und die Stadt kündigte an, gegen unrechtmäßige Nutzungen vorzugehen. Plötzlich fühlen sich die Anwohner überrumpelt.
Ein Leben in Unsicherheit
Der Bauausschuss hat einen Strich durch die Rechnung gemacht. Für viele ist das nicht nur ein bürokratischer Akt, sondern eine Bedrohung ihrer Existenz. Klaus Schwager äußert besorgt, dass diese plötzliche Wende ihre Lebensgrundlage gefährdet. Die Anwohner haben in moderne Wohnhäuser investiert, die weit über das typische „Schrebergartenflair“ hinausgehen. Sie haben sich ihren Traum vom eigenen kleinen Reich verwirklicht, und nun steht alles auf der Kippe.
Die Stadt hat in den letzten Jahren nie Beanstandungen gegen die Bebauung erhoben. Doch jetzt, wo sich die Verhandlungen zuspitzen, wird die Suche nach einer vernünftigen Einigung immer drängender. Johannes Jug hat bereits rechtliche Schritte bis zum Bundesverwaltungsgericht ins Auge gefasst, sollte die Stadt sich nicht gesprächsbereit zeigen. Gleichzeitig betont er die Offenheit der Anwohner für eine Lösung, die für beide Seiten tragbar ist.
Die gesetzliche Grundlage
Hier kommt das Bundeskleingartengesetz ins Spiel, das die Nutzung von Kleingärten in Deutschland regelt. Es definiert, was unter einem Kleingarten zu verstehen ist, und legt fest, dass diese Fläche der „kleingärtnerischen Nutzung“ dienen soll, also in erster Linie der Erholung. Dauerhaftes Wohnen in einer Gartenlaube ist verboten, was den Anwohnern aus Dachau eine zusätzliche Herausforderung stellt. Sie haben ihre Häuser unter der Annahme errichtet, dass sie dort wohnen dürfen, und nun sehen sie sich mit den strengen Vorschriften konfrontiert.
Das BKleinG schützt Kleingärten als Teil des städtischen Grüns, doch es gibt auch Bestimmungen, die den Betroffenen nicht entgegenkommen. Ein Kleingarten darf maximal 400 Quadratmeter groß sein, und die Gartenlaube nicht mehr als 24 Quadratmeter Grundfläche haben. Für die Anwohner am Pichler Weiher, die mehr Raum für ihre Träume benötigen, klingt das wie ein Gefängnis. Hinzu kommt, dass sie bei Verstößen gegen diese Vorschriften mit dem Verlust ihres Nutzungsrechts rechnen müssen.
Die Stadtverwaltung steht nun vor der Herausforderung, sowohl gesetzliche Vorgaben als auch die Anliegen der Anwohner zu berücksichtigen. Die Verhandlungen über die Nutzung und die zukünftige Entwicklung des Gebiets sind ungewiss. Für viele bleibt der Pichler Weiher ein wichtiger Erholungsort, und hier wird deutlich, dass es um mehr geht als nur um ein paar Quadratmeter Land. Es geht um Heimat, um die Gemeinschaft und um die Frage, wie man das Leben im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen gestalten kann. Die Suche nach einem Kompromiss wird wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen.