Am Wochenende wurde in Bayreuth die Polizei gleich mehrfach bei der Kontrolle von E-Scooter-Fahrern fündig. Da fragt man sich doch: Wie viel Spaß kann man haben, bevor es gefährlich wird? Bei diesen Vorfällen waren die Beteiligten alles andere als nüchtern unterwegs. Es scheint, als würde die Vorfreude auf den 1. Mai für einige zu einem kleinen, alkoholischen Abenteuer führen.
In der Nacht zum 1. Mai war ein 25-Jähriger auf seinem E-Scooter mit knapp 0,7 Promille unterwegs. Das bedeutet, dass er wohl bald ein Bußgeldverfahren, ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg erwarten kann. Ein weiterer Fahrer, nur 19 Jahre alt, hatte sogar mehr als 1,2 Promille im Blut. Die Polizei ließ ihn zur Blutentnahme ins Krankenhaus bringen – kein schöner Einstieg in den Feiertag, das kann man wohl sagen. Aber das ist noch nicht alles: Sein E-Scooter war zudem nicht versichert, was die Sache noch komplizierter macht. Hier drohen strafrechtliche Konsequenzen, die sich gewaschen haben.
Die Folgen von Alkohol am Steuer
Am Sonntagmorgen, als andere vielleicht noch im Bett lagen und von den nächtlichen Abenteuern träumten, geriet ein 18-Jähriger in eine Verkehrskontrolle. Fast 1,5 Promille – das ist nicht nur ein bisschen zu viel, das ist ein ganzes Stück über der Grenze! Er gab sogar zu, Marihuana konsumiert zu haben, was die Situation nicht gerade besser macht. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr läuft gegen ihn. Die Promillegrenzen sind kein Spaß und wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
In Deutschland liegt die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar ein komplettes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Wer denkt, dass das nur auf dem Papier steht, irrt sich gewaltig. Ab 1,1 Promille wird es richtig ernst, denn dann gilt eine Trunkenheitsfahrt als Straftat. Die Strafen können von Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr reichen. Wer also denkt, dass ein bisschen Alkohol beim Fahren eines E-Scooters kein Problem ist, sollte sich vielleicht noch einmal überlegen, ob er wirklich auf die Straße will.
Ein gefährliches Vergnügen
Es ist nicht zu unterschätzen: E-Scooter bieten trotz ihrer Leichtigkeit ein erhebliches Gefahrenpotenzial, vor allem wenn die Fahrer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehen. Das haben auch die Urteile des OLG Braunschweig und des OLG Zweibrücken klar gemacht. Hier wurde bestätigt, dass auch bei E-Scootern Fahrverbote verhängt werden können, wenn der Fahrer nicht in der Lage ist, sicher zu fahren. Das lässt einen schon ein wenig nachdenklich werden, oder? In einer Stadt, in der man mit den Rollern durch die Straßen flitzen kann, sollte man sich der Verantwortung bewusst sein.
Die aktuellen Vorfälle in Bayreuth sind ein klarer Hinweis darauf, dass das Feiern zwar Spaß macht, aber die Sicherheit nicht auf der Strecke bleiben sollte. Es bleibt zu hoffen, dass die betroffenen Fahrer aus ihren Erfahrungen lernen und in Zukunft verantwortungsvoller mit ihren Fahrten umgehen. Denn letztlich ist es nicht nur die eigene Sicherheit, die auf dem Spiel steht, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer.