Heute ist der 20.05.2026, und in Bad Tölz hat sich wieder einiges getan. An diesem Tag legten 21 neue Kreisrätinnen und Kreisräte den Amtseid ab – ein feierlicher Moment, der oft mit Nervosität und Vorfreude verbunden ist. Doch nicht alle Entscheidungen, die in diesem Rahmen getroffen wurden, verliefen ohne Überraschungen.

Ines Lobenstein von den Grünen war eine der neuen Gesichter, die sich dem Publikum vorstellten. Doch kaum hatte sie ihren Eid geschworen, beantragte sie überraschend die Niederlegung ihres Mandats. Ein kurzer, aber entscheidender Moment, der viele im Saal zum Staunen brachte. Lobenstein, die auf Platz 25 der Kreistagsliste stand und nicht mit einem Mandat gerechnet hatte, entschied sich, ihren Platz mit Wolfgang Goymann zu tauschen, der auf einen Nachrückerplatz wartete. Ihre neue Rolle im Wolfratshauser Stadtrat schien ihr wichtiger zu sein als das Mandat im Landkreis.

Ein Amtshindernis und neue Gesichter

Ein weiterer bemerkenswerter Moment der Sitzung war das Fehlen von Lutz Leonhardt von der AfD. Er erschien nicht zur Sitzung, was als „Amtshindernis“ gewertet wurde. Laut bayerischem Kommunalrecht kann eine gewählte Person ihr Amt nicht antreten, wenn sie nicht anwesend ist oder den Eid verweigert. In diesem Fall wurde Ekkehard Besier als Nachrücker für Leonhardt vereidigt. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig die Präsenz in solchen politischen Gremien ist.

Neuigkeiten gab es auch bei den Landratswahlen. Ludwig Schmid von den Freien Wählern wurde von Alterspräsidentin Ursula Disl von der CSU als neuer Landrat vereidigt – ein Schritt, der mit Spannung erwartet wurde. Thomas Holz (CSU) bekam 37 von 60 Stimmen als Zweiter Landrat, während Gerlinde Berchtold (SPD) als Gegenkandidatin 19 Stimmen erhielt. Klaus Koch wurde schließlich als Dritter Landrat vorgeschlagen und erhielt sogar 57 Ja-Stimmen, trotz der drei Gegenstimmen von CSU-Mitgliedern. Ein klarer Indikator dafür, dass die politische Landschaft in Bad Tölz-Wolfratshausen im Fluss ist.

Regelwerk rund um das Nachrücken

Die rechtlichen Hintergründe zu diesen Entscheidungen sind im bayerischen Kommunalrecht verankert. Art. 48 regelt, was passiert, wenn ein gewählter Vertreter sein Amt nicht antreten kann oder es verliert. Beispielsweise kann dies durch Verlust der Wählbarkeit oder durch die Verweigerung des Eides geschehen. Bei einer Niederlegung des Amtes, so wie im Fall von Lobenstein, rückt der Listennachfolger nach. Das ist ein klarer, aber auch strenger Prozess, der sicherstellt, dass die politischen Ämter stets besetzt sind.

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Insgesamt lässt sich sagen, dass der 20. Mai 2026 in Bad Tölz ein Tag voller Veränderungen und Überraschungen war. Die politische Landschaft könnte sich hierdurch nachhaltig verändern. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die neuen Gesichter in ihren Rollen bewähren werden und welche Entscheidungen sie treffen, um die Region weiterzubringen.