Ein St.Galler Medizintechnik-Unternehmen hat sich in die Schlagzeilen katapultiert – und das nicht mit einer bahnbrechenden Erfindung, sondern aufgrund einer Zollpanne. Stellen Sie sich vor: Rund 135.750 Euro fehlen in den Kassen der Zollbehörden, und das, weil während einer Prüfung des Hauptzollamts Singen ein Systemfehler entdeckt wurde. Es ist fast schon skurril, wie bei einem Unternehmen, das sich alle Mühe gibt, seine Lieferungen durch ein Lager im deutschen Landkreis Ludwigsburg zu beschleunigen, so etwas passieren kann.

Das Unternehmen hatte bei der Einfuhr seiner Produkte Proforma-Werte angegeben, die schlichtweg zu niedrig waren. Und hier kommt der Prüfungsdienst des Hauptzollamts Singen ins Spiel. Dieser kontrolliert nicht nur die Einhaltung zollrechtlicher Vorschriften bei der Abfertigung, sondern auch nachträglich. Es scheint, als ob der Zoll in die Details eintaucht – und das nicht ohne Grund. Neben der Nacherhebung der fehlenden Zollbeträge wurden zudem Ungereimtheiten bei Entwicklungs- und Frachtkosten sowie bei den angemeldeten Zollpräferenzen festgestellt. Das Ganze führte zu einer zusätzlichen Nacherhebung von etwa 11.800 Euro und einer Erstattung von rund 25.000 Euro an das Unternehmen. Ein ziemliches Hin und Her, oder?

Prüfung durch den Zoll: Ein notwendiges Übel?

Die Prüfungen, die das Hauptzollamt anordnet, sind nicht nur Routine, sie sind ein fester Bestandteil unseres wirtschaftlichen Lebens. Während der üblichen Geschäftszeiten tauchen Prüfer auf – und die haben es in sich. Sie müssen sich ausweisen, und der Beginn der Prüfung wird aktenkundig gemacht, was rechtliche Auswirkungen hat. Die Prüfer agieren dabei nicht nur als Aufpasser, sondern prüfen sowohl zugunsten als auch zuungunsten der Steuerpflichtigen. Es ist ein bisschen so, als würde man beim Schach spielen nicht nur seine eigenen Züge durchdenken, sondern auch die des Gegners im Blick behalten müssen.

Wie bei jeder guten Prüfung gibt es auch hier Rechte und Pflichten. Die Mitarbeiter des Prüfungsdienstes haben bestimmte Rechte und Befugnisse. Wirtschaftsbeteiligte hingegen sind gefordert, mitzuwirken und zu dulden. Das Betreten von Betriebsräumen, die Durchführung von Betriebsbesichtigungen und das Bereitstellen von Unterlagen gehören zum Alltag der Prüfer. Wenn man nicht mitmacht, können Zwangsmittel eingesetzt werden – das klingt nicht nur unangenehm, sondern ist es auch.

Regulatorische Anforderungen im Medizintechnikbereich

Doch während sich das Unternehmen mit Zollfragen herumschlägt, sind da auch die regulatorischen Voraussetzungen, die die Hersteller von Medizinprodukten erfüllen müssen. Die MDR (Verordnung über Medizinprodukte) und die IVDR (Verordnung über In-vitro-Diagnostika) sind hier die großen Player. Technische Dokumentationen müssen erstellt und Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen werden, oft in enger Zusammenarbeit mit einer Benannten Stelle. Da muss man durch – denn ohne eine CE-Kennzeichnung und die entsprechenden Unterlagen darf kein Produkt über die Grenze.

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Wenn die Zollanmeldung nicht reibungslos verläuft, ist das für den Hersteller oder Importeur ein echtes Ärgernis. Verzögerungen gehen zu Lasten derjenigen, die auf die Produkte warten. Und wenn man bedenkt, dass die meisten Importe von Medizinprodukten in die EU zollfrei sind, könnte man meinen, dass es einfacher wäre. Aber die Realität sieht oft anders aus. Die korrekte Eintarifierung und eine präzise Warenbeschreibung sind unerlässlich, alles muss stimmen, sonst wird es teuer.

So bleibt zu hoffen, dass das St.Galler Unternehmen aus dieser Situation lernt und in Zukunft sicherstellt, dass alle Zollangelegenheiten reibungslos laufen. Denn in der Welt der Medizintechnik könnte es kaum wichtiger sein, alles richtig zu machen – für die eigenen Finanzen und letztlich auch für die Patienten, die auf die Produkte angewiesen sind.

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