Im Hohenlohekreis stehen wichtige Veränderungen in der Ganztagesbetreuung an Grundschulen bevor. Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung, der bis 2029 für alle vier Grundschulklassen gelten wird. Dieses Gesetz, das im Herbst 2021 beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und die Bildungschancen der Kinder zu verbessern.
Der Rechtsanspruch umfasst nicht nur den Schulalltag, sondern erstreckt sich auch auf die Schulferien, mit Ausnahme von 20 Werktagen oder vier Wochen im Jahr. Pia Schmitt, Sprecherin des Landratsamts, gibt Entwarnung: Die Kommunen im Hohenlohekreis sind gut auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereitet. Dennoch gibt es Unsicherheiten bei der Ferienbetreuung, die in den kommenden Monaten geklärt werden müssen. Eltern haben bis zum 15. März 2026 die Möglichkeit, ihren Betreuungsbedarf bei den Schulträgern anzumelden.
Betreuungsbedarf in Öhringen und Künzelsau
In Öhringen haben bis zum Stichtag 46% der Eltern einen Betreuungsbedarf angemeldet. 17% der Eltern gaben an, keinen Bedarf zu haben. Interessanterweise gibt es in der Stadt drei Grundschulen mit Ganztagesbetrieb, wobei die Schillerschule und die Hungerfeldschule eine hohe Inanspruchnahme von rund 80% der Schüler aufweisen. Im Gegensatz dazu bietet die Grundschule Limespark derzeit nur in den Klassen 1 und 2 Ganztagesbetreuung an, was zu einer Nutzung von lediglich 11% führt.
In Künzelsau sind die Voraussetzungen ähnlich gut. Die Georg-Wagner-Schule und die Grundschule auf den Taläckern sind ebenfalls Ganztagesschulen, und die Stadt hat ausreichend Plätze für die Ganztagesbetreuung geschaffen. Allerdings gab es bisher nur vier Anmeldungen für den kompletten Ganztagesbetreuungsanspruch von fünf Tagen à acht Stunden. In kleineren Teilorten der Stadtverwaltung wird eine außerschulische Betreuung bis 14 Uhr angeboten, was für viele Eltern ausreichend ist.
Besondere Herausforderungen in Pfedelbach
Anders sieht es in Pfedelbach aus. Hier muss die Gemeinde zusätzliche Maßnahmen ergreifen, da das aktuelle Angebot in Untersteinbach nicht ausreicht, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Ganztagesbetreuung ab 2026/27 zu konzentrieren und eine zusätzliche 0,85-Stelle zu schaffen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die kalkulierten zusätzlichen Ausgaben für Pfedelbach belaufen sich auf rund 53.000 Euro pro Haushaltsjahr.
Die bundesweiten Zahlen zeigen, dass der Bedarf an Ganztagsangeboten für Grundschulkinder noch nicht vollständig gedeckt ist. Im Schuljahr 2023/24 werden bereits rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter ganztägig betreut, was 57% entspricht. Dennoch werden bis zum Schuljahr 2029/30 zusätzlich etwa 264.000 Plätze benötigt, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Der Bund unterstützt diesen Ausbau mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in Ausstattung sowie Um- und Neubauten, was eine bedeutende Entlastung für die Kommunen darstellt.
Insgesamt wird die ganztägige Bildung und Betreuung hauptsächlich in Ganztagsgrundschulen angeboten, oft in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe. Es gibt verschiedene Formen der Ganztagsbetreuung: Ganztagsschulen, Tageseinrichtungen und weitere außerunterrichtliche Angebote. Diese Vielfalt ermöglicht es, individuelle Bedürfnisse der Familien zu berücksichtigen und unterstützt die Entwicklung der Kinder auf vielen Ebenen.
Für weitere Informationen steht die Website www.recht-auf-ganztag.de zur Verfügung. Der bevorstehende Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in Hohenlohekreis und darüber hinaus ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und Kindern eine umfassende Bildung zu ermöglichen.