Am 16. Februar 2026 trat das neu abgegrenzte Wasserschutzgebiet „Donautal“ in Ehingen in Kraft. Dieses bedeutende Schutzgebiet umfasst die gesamte Kernstadt und hat sich im Norden, Osten und Westen an bereits bestehende Wasserschutzgebiete angeschlossen. Die Notwendigkeit für diese Aktualisierung ergab sich aus der Abgrenzung von 1973, die den heutigen Richtlinien in Baden-Württemberg nicht mehr entsprach.
Die Stadt Ehingen bezieht ihr Trinkwasser aus Grundwasser, das über den Horizontalfilterbrunnen „Donautal“ gewonnen wird. Um die langfristige Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, wurden aktualisierte Regelungen für Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibende eingeführt. Besonders betroffen sind Aktivitäten wie der Bau von Erdwärmesonden, der Betrieb von Heizöltankanlagen und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Regelungen und Vorschriften
Die neuen Regelungen für Erdwärmesonden sind klar definiert: In Schutzzone IIIA sind solche Sonden gänzlich unzulässig, während sie in Schutzzone IIIB im Einzelfall von der unteren Wasserbehörde genehmigt werden können. Für Heizöltankanlagen, die mehr als 1000 Liter fassen, gelten strenge Anforderungen. In Zone IIIA müssen diese Anlagen alle fünf Jahre von einem anerkannten Sachverständigen geprüft werden, und unterirdische Heizöltanks haben sogar ein verkürztes Prüfintervall von 2,5 Jahren.
Betreiber sind verpflichtet, die Prüfungen eigenverantwortlich und fristgerecht durchzuführen. Wartung, Reinigung oder Reparatur dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden. Verstöße gegen diese Prüfpflichten werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zudem kann der Versicherungsschutz bei fehlenden oder ungültigen Prüfbescheinigungen entfallen.
Einblick in die Wasserschutzgebietsverordnung
Die neue Wasserschutzgebietsverordnung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht und bietet umfassende Informationen über die genauen Grenzen des Gebiets, die digital im Daten- und Kartendienst der LUBW einsehbar sind. Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Amts für Umwelt- und Arbeitsschutz im Landratsamt Alb-Donau-Kreis bereit und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bei Unsicherheiten.
In einem breiteren Kontext ist es wichtig zu wissen, dass Trinkwasser in vielen Regionen, wie zum Beispiel im Regierungsbezirk Düsseldorf, aus Grundwasser, Uferfiltrat oder Oberflächenwasser gewonnen wird. Grund- und Oberflächenwasser sind jedoch ständigen Gefahren durch landwirtschaftliche, industrielle und infrastrukturelle Nutzung ausgesetzt. Verunreinigungen im Grundwasser können nur durch aufwändige Verfahren beseitigt werden, was den Schutz unserer Wasserressourcen umso wichtiger macht.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gibt den rechtlichen Rahmen vor, um Gewässer im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung zu schützen. Wasserschutzgebiete werden von der oberen Wasserbehörde festgesetzt, wenn das Wasservorkommen für die öffentliche Wasserversorgung geeignet ist. In der Regel umfassen diese Gebiete das gesamte unterirdische oder oberirdische Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage, weshalb hydrogeologische Gutachten zur Ermittlung des Einzugsgebietes unerlässlich sind.
Die Festlegung solcher Schutzgebiete erfolgt nicht willkürlich; sie basiert auf Kriterien wie Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit. In Nordrhein-Westfalen etwa wird diese Festsetzung durch die „Wasserschutzgebietsverordnung“ geregelt, die individuelle Nutzungsbeschränkungen festlegt und die Rechte sowie Pflichten der Eigentümer klärt.