Heute ist der 7.05.2026, und im Alb-Donau-Kreis hat der Verkehrsdienst Laupheim sein Bestes gegeben, um für die nötige Sicherheit auf den Straßen zu sorgen. Zwischen 9 Uhr und 14 Uhr fand eine umfassende Kontrolle des gewerblichen Personenverkehrs auf der A8 bei Seligweiler statt. Unterstützung kam von verschiedenen Polizeipräsidien sowie dem Hauptzollamt Ulm und der Bundespolizei. Eine koordinierte Aktion, die es in sich hatte!
Insgesamt wurden 31 Omnibusse unter die Lupe genommen. Und hier wird es spannend: Über 20 Verstöße wurden festgestellt – das ist eine Beanstandungsquote von rund 50 Prozent! Neun technische Mängel oder fehlende Sicherheitseinrichtungen wurden dokumentiert. Das sind alarmierende Zahlen, die uns zu denken geben sollten. Sechs Fahrer hielten sich nicht an die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten. Ein No-Go, wenn man bedenkt, wie wichtig Erholung für die Verkehrssicherheit ist!
Gravierende Mängel und gefährliche Überladungen
Besonders besorgniserregend war die Stilllegung von drei Bussen aufgrund gravierender Mängel – durchgerostete Karosserien, defekte Bremsen und massive Risse in der Frontscheibe. Das sind alles andere als kleine Schönheitsfehler! Die betroffenen Unternehmen standen vor der Herausforderung, Ersatzbusse für die Fahrgäste zu organisieren. Und dann gab es noch diesen Neunsitzer, der über 90 Prozent überladen war und als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Unfassbar, was sich da abspielte!
Der Laderaum des überladenen Neunsitzers offenbarte größere Mengen Alkohol und Zigaretten. Der Zoll hat bereits Ermittlungen wegen steuerrechtlicher Verstöße eingeleitet. Das ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein moralisches Problem. Und als ob das nicht genug wäre, hatte ein weiterer Fahrer 150 Liter Diesel in Kanistern im Gepäckraum, ohne Sicherung. Hier stehen Verfahren wegen Gefahrgutverstößen und Nachbesteuerung des Kraftstoffs an. Man fragt sich, was sich manche Leute denken!
Freiheitsentziehende Maßnahmen und Sicherheitsleistungen
Die Ausländerbehörde hat sogar freiheitsentziehende Maßnahmen gegen drei Personen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Ein in vielerlei Hinsicht besorgniserregendes Bild. Sicherheitsleistungen in Höhe von über 18.000 Euro wurden von den Behörden bei den Fahrern erhoben. Das sind nicht nur hohe Summen, sondern auch ein klares Zeichen, dass die Behörden nicht tatenlos zusehen.
Der Einsatzleiter Bernd Oehlschläger hat angekündigt, dass weitere Kontrollen rund um Ulm folgen werden. Man kann nur hoffen, dass diese Maßnahmen Früchte tragen und die Sicherheit auf den Autobahnen tatsächlich verbessert wird. Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 regelt die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr und ist ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen, die Sicherheit zu erhöhen. Auch die Verordnung (EU) Nr. 165/2014, die die Pflicht zum Einbau und zur Nutzung von Fahrtenschreibern regelt, spielt eine entscheidende Rolle.
In diesem Zusammenhang sind auch die Regelungen des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) zu erwähnen. Diese Gesetze stellen sicher, dass das Fahrpersonal die nötige Qualifikation und Weiterbildung hat. So werden nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch die Passagiere besser geschützt. Wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen, kann Mobilität nicht nur sicherer, sondern auch stressfreier werden!